Zitat:
Zitat von Jonny Walker innerhalb von zwei jahren immer zum verkäufer ! soll der sich damit beschäftigen
und lass dich da nicht von dem bequatschen ,wie "wenden si sich an den hersteller" usw |
Du sprichst die Gewährleistung an...
Das ist korrekt, die beträgt zwei Jahre, nur muss nach 6 Monaten der Kunde nachweisen das der Fehler (defekte Sektoren) durch einen Produktionsmangel aufgetreten ist (also nicht durch eigenes Verschulden) dies lässt sich in aller Regel nicht nachweisen. Wenn der Händler sich damit gut genug auskennt kann man da praktisch nichts machen.
Wenn eine Garantie vom Hersteller gegeben ist gelten natürlich dessen Garantiebedingungen und dann mus das Produkt auch direkt zum Hersteller gesand werden.