Zitat:
Zitat von Jonny Walker jo, und Du schreibst dem Händler :
"Ich Dummi habe heute vor Wut den Rechner aus dem Fenster geworfen,wobei leider die Festplatte in Mitleidenschaft gezogen wurde." |
Nein, tue ich nicht.
Es geht darum: Der Händler kann nach den 6 Monaten sagen: Beweisen Sie mir, das Sie die Platte nicht kaputt gemacht haben, sondern ein Produktfehler vorlag...
Was sagst du dann? Hab ich nicht
Händler: BEWEISEN..
Du: Kann ich nicht...
Und da muss der Händler dann nicht mehr umtauschen...
Es geht hier nicht um die Umsetzbarkeit des ganzen, sondern darum wie die Lage der Gesetze ist und die sagen nunmal das nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt...
Hier ein Link zu deiner Info:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
Sicherlich gibt es einige Händler die dann aus "Kullanz" (oder unwissenheit) trotzdem tauschen, nur sollte man davon auf keinen Fall ausgehen...
Bei ctmagazin hatten die einmal einen Fall in dem ein großer Onlineshop sich auf diesen Umstand berufen hat als ein Kunde sein defektes Produkt umgetauscht haben wollte.
Sicher ist das kein "feiner zug" des Shops, jedoch ist es rechtens...