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Alt 01.11.2005, 19:36   #2 (permalink)
Avon
Overclocker
 

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Avon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Ersatzansprüche

Also normalerweiße stehen dir keine ansprüche zu weil du mit deiner unterschrift die geschäftsbedingungen des händlers unterschrieben hast sprich zugestimmt(halbes jahr garantie hast du 100%außer wenn er dir nachweißen kann das du die cpu durch selbst verschulden zerstört hast)!
Soweit ich weiß kannst du ihm auch net zwingen dir eine neue zugeben weil der garantie anspruch auch auf reperratur ausgelegt ist sprich er ist nicht verpflichtet dir eine neue zugeben sondern diese einzuschicken udn zu reparien oder gegebenfalls auszutauschen dies würde dann aber AMD machen!Und wenn du mit der rechnung zu amd gehst werden die dir fast zu 100% sagen das du dich an den händler wenden sollst weil du diese cpu bei ihm und nicht direkt bei AMD erworben hast!In diesem sinn hast du ein geschäftsverhältniss mit dem händler und nicht mit AMD!!

So isses auch mit dem board! Also wenn er dir z.b sagt das du die sachen zerstört hast weil du sie falsch eingebaut hast kannst du nix gegen tun weil du es ja selber warst anders wärs gewesen wenn er die dinge eingebaut hätte und er hätte sie zerstört dann hättest du zu 100% einen anspruch auf die hardware +arbeitsausfall stunden etc!

Mfg Avon hoffe konnte etwas helfen

Geändert von Avon (01.11.2005 um 19:40 Uhr)
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