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Alt 01.11.2005, 19:14   #1 (permalink)
Fingerabzähler
 

Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 10

Hoshiwan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Unglücklich Ersatzansprüche

Man kauft optimistisch und nichtsahnend Neuware. Setzt seinen Otto unter die Rechnung, fährt nach Hause, baut die neuen Teile in den Rechner ein und nix geht mehr. So habe ich das gestern erleben müssen (Siehe entsprechenden Thread "Hilfe! Mein Rechner sagt keinen Piep!".) Und jetzt: Großes Fragezeichen.

Was ist, wenn wirklich CPU und/oder Mainboard kaputt sind? Ich meine, ich bin mir persönlich verdammt nochmal ziemlich sicher nichts falsch gemacht zu haben, aber auf der Rechnung, für die ich unterschreiben mußte, steht auch Klipp und Klar, daß eine CPU vom Umtausch ausgeschlossen ist. (Ich denke, dies handhaben viele/alle Händler so.) Ich meine, ich bin natürlich optimistisch und gehe nicht davon aus defekte, originalverpackte Hardware zu kaufen. Wer weiß, vielleicht hat auch das Mainboard die CPU gegrillt oder bla, blubb. Ich weiß morgen hoffentlich oder leider mehr. *seufz*

Aber wie sieht das denn aus? Habe ich denn überhaupt keine Ersatzansprüche mehr? Ich habe dafür unterschrieben eine intakt aussehende (!) CPU erhalten zu haben, wo alle Pins noch dran sind. Äußerliche Beschädigungen dürften mir daher leicht nachzuweisen sein, sollte man sich das Ding angucken wollen. Beim Hersteller AMD werde ich sicherlich zwei Jahre Garantie haben. Dann würde also die CPU, falls sie defekt war und ist, eingeschickt werden müssen. Wie schaut es aber aus, wenn ich auf den PC beruflich angewiesen bin und nicht sechs bis acht Wochen auf ein Ergebnis warten kann? Beim Motherboard verhält sich das wohl recht ähnlicher, außer, daß das beim Board ein Umtausch möglich ist. Frage ist, wie kulant sich der Händler zeigt und ober sich durch meinen Dackelhundeblick überzeugen läßt.

Tja, lange Rede kurzer Sinn: Wie schaut's denn nun aus? Ich bin kein Rechtsexperte, aber für den Fall, daß CPU und/oder Mainboard defekt sind (Was höchst selten passiert, so wie ich die Erfahrung gemacht habe. Genauso selten, wie ein User beim Umbau seinen PC dermaßen schrottet.), kann ich mir gleich einen Strick nehmen oder erst später?
Hoshiwan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2005, 19:36   #2 (permalink)
Overclocker
 

Registriert seit: 11.06.2005
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Avon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Ersatzansprüche

Also normalerweiße stehen dir keine ansprüche zu weil du mit deiner unterschrift die geschäftsbedingungen des händlers unterschrieben hast sprich zugestimmt(halbes jahr garantie hast du 100%außer wenn er dir nachweißen kann das du die cpu durch selbst verschulden zerstört hast)!
Soweit ich weiß kannst du ihm auch net zwingen dir eine neue zugeben weil der garantie anspruch auch auf reperratur ausgelegt ist sprich er ist nicht verpflichtet dir eine neue zugeben sondern diese einzuschicken udn zu reparien oder gegebenfalls auszutauschen dies würde dann aber AMD machen!Und wenn du mit der rechnung zu amd gehst werden die dir fast zu 100% sagen das du dich an den händler wenden sollst weil du diese cpu bei ihm und nicht direkt bei AMD erworben hast!In diesem sinn hast du ein geschäftsverhältniss mit dem händler und nicht mit AMD!!

So isses auch mit dem board! Also wenn er dir z.b sagt das du die sachen zerstört hast weil du sie falsch eingebaut hast kannst du nix gegen tun weil du es ja selber warst anders wärs gewesen wenn er die dinge eingebaut hätte und er hätte sie zerstört dann hättest du zu 100% einen anspruch auf die hardware +arbeitsausfall stunden etc!

Mfg Avon hoffe konnte etwas helfen

Geändert von Avon (01.11.2005 um 19:40 Uhr)
Avon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2005, 19:46   #3 (permalink)
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Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 10

Hoshiwan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Ersatzansprüche

Ich meine, zum Glück ist noch nicht ganz sicher, woran es nun liegt, daß mein PC nichts mehr macht. Aber ich gehe mal vom GAU aus.

Tja, jedenfalls, wenn was kaputt gegangen/wesen sein sollte, habe ich dann wohl einen Bock geschossen. Super! *grummel*

Selbst wenn ich mit dem Board zu meinem Händler hingehe, ihm das Ding zeige, er den Kühlkörper abbaut, an der CPU keine äußerlichen Schäden und auch sonst keinen Hinweis findet, daß ich Bockmist gebaut habe, würde er es wahrscheinlich nicht zurücknehmen, WEIL Prozessor vom Umtausch ausgeschlossen...
Hoshiwan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2005, 19:56   #4 (permalink)
Overclocker
 

Registriert seit: 22.10.2005
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virusffm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Ersatzansprüche

Dennoch darf er dir keine defekte Ware verkaufen. Mobiltelefone sind ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen. Und ein Mobo is überhaupt kein Problem umzutauschen. Mein MSI hat nach nicht mal einem halben Jahr den Geist aufgegeben. Wurde sofort ohne murren Umgetauscht. Das dingens hat dann nach einem Jahr den Geist aufgegeben. Wieder ohne Probleme umgetauscht.
virusffm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2005, 20:16   #5 (permalink)
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Hoshiwan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Ersatzansprüche

Also, im Falle eines Falles darf ich wohl beten, daß mein lieber, netter Fachhändler seine Kunden braucht/mag/gern hat und zudem noch so kulant ist, mir entgegenzukommen, um das Problem mit einem Umtausch der Komponente aus der Welt zu schaffen. *seufz* Datt kann ja (H)Eiter werden...

(Ich freue mich auf die heutige Nacht. Werde wohl kein Auge zukriegen, bis ich morgen Nachmittag das Ergebnis des Tests habe...)
Hoshiwan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2005, 21:27   #6 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
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Pirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Ersatzansprüche

Du hast laut Gesetz eine zwei Jährige Gwährleistung. Die kann der Händler bei einem Prozessor nicht einfach so ausschließen...
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
Mein System@Nethands -- Alice Deluxe: Erfahrungsbericht
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Alt 01.11.2005, 21:39   #7 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von NPM | Destructor
 

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Standard AW: Ersatzansprüche

vom umtausch ausgeschlossen bedeutet das wenn dus gekauft hastkannst dunet sagen "ossry hab die falsche cpu möchte gerne umtauschen"
aber die 2jährige gewährleistung hast du.
das erste halbe jahr muss der händler DIR nachweissen das du den ruinierthast, was eigentlich nur möglich ist wenn du grobe fehler gemacht hast, wei pins abgebrochen verbogen ect. wenn aber sowas net der fall ist also optisch die dinge noch einwandfrei sind wird dir keiner nachweissen können das dus zerstört hast und sie müssen es dir reparieren, da sowas bei nem mobo oder ner cpu so gut we unmöglich ist bekommst du warscheinlich neuware, wie lange das dauert kann ich dir net sagen aber normalerweise wirds zum hersteller geschickt und das kann lockermal 2 wochen dauern (wert aus eigener erfahrung)
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Alt 01.11.2005, 21:48   #8 (permalink)
discos
Gast
 

Beiträge: n/a

Standard AW: Ersatzansprüche

es gibt auch Händler, die einfach eine CPU auf dem Boden mit Gewalt fallen lassen und behaupten, der Kunde hätte dies beschädigt,
davon war mal was im Fernsehen (Vorsicht Kunde Ct. Magazin) ;
damals war es eine HDD die bei H & M gekauft wurde,
wo dann der Kunde als Er reklamieren wollte dann noch Hausverbot bekommen hatte.
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Alt 01.11.2005, 21:50   #9 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von NPM | Destructor
 

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Standard AW: Ersatzansprüche

ich geh jetzt mal davon aus das die angestellten des ladens in dem hier die waren gekauft wurden nicht so korrupt sind, ansonsten wüsste ich jetzt auch nicht wie man dann beweisen will das man das selbst net war
NPM | Destructor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2005, 21:58   #10 (permalink)
EoN
Kaffeejunkie
 
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EoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Ersatzansprüche

Lass dich nicht verrückt machen. Einfach mal morgen mit allen Komponenten zum Händler gehen und schaun was er sagt.
Was anderes kannst du jetzt im Moment auch nicht machen.
EoN ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2005, 00:31   #11 (permalink)
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Hoshiwan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Ersatzansprüche

@EoN Da hast Du sicherlich recht, aber ich bin gerne gut vorbereitet auf Hiobs-Botschaften.

@Rest Ich hoffe mal nicht, daß in dem Laden krumme Dinger laufen. Ich meine, man ist ja nicht allein im Laden und da gibt es ja Augenzeugen und ich glaube nicht, daß man da eine Szene riskieren will. Ansonsten gibt es eine Hetzkampagne bei der BLÖDZeitung. Der Laden verkauft dann nischt mehr!

Naja, wir werden sehen...
Hoshiwan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2005, 05:59   #12 (permalink)
Boardopi
 
Benutzerbild von Catweazle
 

Registriert seit: 07.08.2003
Beiträge: 1.274

Catweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nett

Standard AW: Ersatzansprüche

Zitat:
Zitat von Hoshiwan
Ansonsten gibt es eine Hetzkampagne bei der BLÖDZeitung. Der Laden verkauft dann nischt mehr!
Na, ob das die richtige Zielgruppe ist, C't wäre da sicherlich besser geeignet, so einem Laden zu schaden, ausserdem haben die, wie discos schon schrieb, auch eine schon einschlägige Rubrik "vorsicht Kunde".

Aber eigentlich bist Du noch in der Frist, in der Dir der Händler nachweisen muss, dass der Fehler nicht beim Gefahrübergang (Kauf) vorlag.
Nimm einen Zeugen mit und gib das Zeug zurück, bekommst Du anstandslos Ersatz ist's gut, gibt es Ärger/ taucht plötzl. eine offensichtl. mutwillige Beschädigung an der CPU, dann hast Du einen Zeugen für den Zustand bei Rückgabe.

Gruesslies

Carsten

Geändert von Catweazle (02.11.2005 um 10:27 Uhr)
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Stichworte
ersatzansprueche, ersatzansprüche


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