Zitat:
Zitat von Pirke Wie dem auch sei, ich findediesen Ansatz der Ministerin gut, da er auch das Recht auf die Privatkopie schützt. |
Falsch, der Staat schützt garnichts...
Denn eine "Privatkopie" ist dadurch immer noch nicht erlaubt, einzig eine Strafrechtliche Bestrafung bleibt einem bis zu einer bestimmten Grenze erspart. Trozdem können Rechteverwerter einen auf Schadensersatz verklagen und diese Forderungen sind ja meißtens so überzogen das es dem (meißt Jugendlichen) Beklagten mehr wehtut als ein "Eintrag in der Akte"....