AW: Bagatellgrenze für private Kopien Naja, das stimmt nur in bestimmten Fällen, da gab es auch schon Urteile drüber, wie genau und offensichtlich so etwas angebracht sein muss... Prinzipiell stimmt, wenn kopiergeschützt draufsteht, kann ich sie -deswegen- nicht zurückgeben. Aber der Begriff "Compact Disk" mit dem "CD"-Logo ist ein festgelegter Industrie-Standard, und eine kopiergeschützte CD erfüllt eben diesen gerade nicht. So ähnlich, wenn jemanden mit einem TÜV-Zeichen werben würde, der TÜV das Gerät aber gar nicht abgenommen hat. Und darin liegt eben der Produktmangel. Sie versprechen was, was nicht gehalten wird (siehe CD-Wechsler im Auto). |