Genauso hätte ich das auch formuliert.
Bei telefonischen Verträgen sollte stets eine schriftliche Abschrift erfolgen.
Du kannst mit dem o.g. Schreiben den Vertrag kündigen.
Wie lange ist das ganze her?
Du solltest dich explizit auf das Telefonat, das Datum und den Gegenstand des Telefonats beziehen!
Aber mit so einem Schreiben wie o.g. habe ich auch schon ein paar SAchen wiederrufen.
Schicke das ganze UNBEDINGT!!! mit Einschreiben und Rückschein!
Sonst haben die das im Ernstfall "nie erhalten"