@Trios, ein "lol!" am Ende des Satzes steht doch wohl für "laughing out loud = laut lachend" und nicht für eine Distanzierung oder für Ironie.
Nicht nur dass du offenbar ein totalitäres Regime in Schutz nimmst und einige in unserer Demokratie selbstverständliche Grundrechte als "hetzen" bezeichnest, der mögliche Tod des Bauern scheint noch auch deiner Belustigung zu dienen.
So bleibt schliesslich deine Formulierung mit dem "China-Verbot" u.a. gewaltverherrlichend und menschenverachtend, womöglich auch strafbar.
Nachtrag:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__131.html Zitat:
Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
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Zitat:
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
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