Zitat:
Zitat von Pirke Das glaube ich kaum, dass er dir das so gesagt hat, denn es gibt sowas die das Bankgeheimnis, der DARF solche Informationen gar nicht ausplaudern... |
Wahrscheinlich wird er es SO nicht gesagt haben, auch wenn es das Bankgeheimnis
so wie wir uns das vorstellen bereits gar nicht mehr gibt, vgl.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22970/1.html
Aber dass ein Pfarrer ab ca. dem 40. Lebensjahr nach A 14 (= Oberregierungsrat)
eingestuft wird läßt sich ja leicht recherchieren. Dazu kommen wohl noch Ersparnisse
wie Dienstwohnung, dann Weihnachtsgeld, Ortszuschlag etc., oder Zuschuß zur
Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen.
Problematisch kommt mir die gute Versorgung etwa dann vor wenn z.B. Kirchen als
Arbeitgeber besonderen Druck auf ihre Mitarbeiter ausüben ihre Arbeitskraft
besonders günstigt oder umfassend anzubieten weil es ja ein sozialer Bereich sei,
z.B. Äusserungen von Sozialarbeitern aus meinem Bekanntenkreis können solch einen
Druck vermuten lassen.