Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.10.2006, 19:48   #11 (permalink)
Andreas
TweakPC Redakteur
 

Registriert seit: 18.09.2004
Beiträge: 1.236

Andreas sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreAndreas sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Kontakte am LGA775 schuld?

Zitat:
Zitat von Bad Blade
Hi,
nunja, ich als Händler würde and er Stelle ganz anders ran gehen. Wenn er schon die CPU nicht richtig und sachgemaß einbauen kann, ist es auch sehr gut möglich, dass er den rest auch selber zerstört hat.
Das ist eine Unterstellung, die man dann auch beweisen sollte. Es geht hier aber nicht um Spekulationen was möglich ist, sondern um Tatsachen. Tatsache ist die PS/ Ports gehen nicht und Tatsache ist auch, daß das rein garnix mit den Pins zutun hat.

Zitat:
Zitat von Bad Blade
Es ist trozdem total egal was noch zusätzlich am Board defekt ist. Fakt ist er hat die Pins verbogen, indem er selber die CPU unsachgemäß ein/ausgebaut hat. Durch diese beschädigung entfällt nunmal die Garantie.
Eben nicht. Wie soll er denn auch die CPU unsachgemäß einbauen?? Es gibt nur eine Möglichkeit sie einzubauen aufgrund der Bauart des Sockels und der CPU.

Ob die Pins tatsächlich verbogen sind, oder nur etwas nachgegeben haben, das weißt du nicht.

Er hat nur geschrieben was der Händler gesagt hat. Der kann genauso gut unter verbogen gemeint haben, daß sie nur etwas nachgegeben haben.

Außerdem spielt dies insofern keine Rolle, da hier die Rechtslage eindeutig ist. Wenn die Istbeschaffenheit von der Sollbeschafenheit beim Kauf abweicht, handelt es sich um einen Fehler, den der Händler vertreten muß. Punkt.

Der kann sich dann nur schwer darauf berufen, daß der Fehler vom Kunden nachträglich verursacht worden ist, denn dann muß er das auch eindeutig nachweisen.

Das Gesetz verlangt dazu aber, daß der Händler die Ware nach erhalt sorgfältig inspiziert und die Mängel beim Hersteller unverzüglich rügt. Dies wird kaum ein Händler machen, sonst müsste er jedes Board gründlich testen und dazu die Versigelung der Verpackung aufbrechen.

Ich habe aber noch kein einziges Mal Hardware gekauft, vo die Versigelung aufgebrochen war!

Damit lässt sich dann ganz eindeutig Nachweisen, daß der Händler seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und somit das Risiko selber zu tragen hat.

Damit wird auch die Argumentation hinfällig, daß der Kunde den Fehler nachträglich verursacht haben könnte, denn ohne die Ware gründlich getestet zu haben, kann er dies nicht beweisen.

Ebenso trägt er dann das Risiko, ob der Hersteller die Ware zurücknimmt oder nicht. Was er nach Handelsrecht nicht muß, da der Händler den Mangel nicht sofort gerügt hat.

-> Und das ist eben die Regel, weshalb die meisten Händler entsprechende Verträge mit den Herstellern bezüglich der Rückabwicklung abschließen, um in solchen Fällen nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Ist sein unternehmerisches Rosiko. Wenn er die Ware nicht prüft, kann er sich dann später nicht darauf berufen und muß den Mangel vertreten. Fertig.


Komisch, daß die Händler erst so genau hinschauen, wenn der Kunde mit der defekten Ware zurückkommt. Nicht schon vorher beim Erhalt. Damit würden sie sich ja selber ein Gefallen tun. Aber nein. Man kann ja das ganze dann auf den kunden abwälzen.

Genau deshalb ist das Gesetz so und nicht anders.

Geändert von Andreas (27.10.2006 um 20:39 Uhr)
Andreas ist offline   Mit Zitat antworten