AW: Tipps zu Forderungen eines SMS Dienstes es gibt aber starke zweiel zu der gültichkeit des vertrages durch einen mausklick
da gibt es sehr viele manipulationsmöglichkeiten
und rein theoretisch gibts in DE 2 möglichkeiten einen vertrag zu schliessen
und zwar schriftlich und mündlich, ums genau zu nehmen ist ein mausklick keiner von beiden fällen, gibts also doch paar schlupflöcher
jedoch sollte dies sowieso nur als abschreckung dienen, ich denke die verteidigung überlasse ich in einem solchen fall doch eher meinem verteidiger
desweiteren ist es nicht direkt nachvollziehbar wer den verrag geschlossen hat
nur von welchem anschluss der vertrag unter welchem namen geschlossen wurde
aber lassen wir die spekulationen, das kommt alles immer wieder auf die sichtweise des richters an und es ist ja jetzt zum glück noch nicht thema hier
aber als abschreckung funzt es supa |