AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Also zu der Aussage der Post Tante,
diese ist definitiv falsch.
Der Gefahrübergang ist in dem Moment erfolgt, in dem er das Päckchen bei der Post abgegeben hat.
Desweiteren ist die Post dafür verantwortlich das das Paket ankommt und nicht der Empfänger.
Wenn er einen Zeugen benennen kann der dabei war als er das Päckchen zur Post gebracht hat und auf dem päckchen deine Adresse drauf stand ist das auch legitim.
Wenn Ihr keine explizite Versandart ausgemacht habt kann er es auch als Warensendung oder als normalen Brief versenden.
Anders sieht es aus wenn Ihr eine bestimmte Versandart ausgemacht habt und er, um Geld zu sparen doch günstiger als Päckchen oder Brief versendet. In diesem Fall müsste er für den Verlust haften. |