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15.02.2007, 15:15
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#1 (permalink)
| Gast | Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln? Hallo,
ich habe hier im forum in der Rubrik "Suche" nach Arbeitsspeicher gesucht und promt hat sich jemand gemeldet. Nachdem ich seine Adresse und seine handynummer hatte, habe ich ihm 90€ für 1024MB-DDR 800 überwiesen. Die Ware hat er laut Aussage schon letze Woche Dienstag losgeschickt, aber bisjetzt is noch keine ware da.
Liegt es jetzt am verkäufer? Oder an der Post, weil sie die ware verschlampt haben?
Gibt es eine Möglichkeit mein Geld wiederzubekommen, weil ich habe ihm das Geld per Vorkasse überwiesen. Sind die emails wie verträge gültig bei denen ein Preis verhgandelt wurde etc?
DAnke (hoffentlich sind meine 90€ nicht umsonst) | |
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15.02.2007, 15:31
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#2 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Herzlichen Glückwunsch....sie wurden verarscht.
Das einzige was du da machen kannst ist zur Polizei zu gehen....aber ich glaube da du nix schriftlich hast kannste das vergessen. | |
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15.02.2007, 15:41
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#3 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Zählen die emails net? Weil da ist ja die ganze Sache erklärt.
Und kann man das von der Bank net rückbuchen lassen? | |
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15.02.2007, 15:46
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#4 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Upps das mit den Mails habe ich überlesen.......das gilt. Ist nur die Frage ob sich die Staatsanwaltschaft wegen den paar € die Mühe macht zu recherchieren ob die Mails auch wirklich von der IP von dem gekommen sind.
Rückbuchen geht eigentlich nicht.... kannste fast vergessen...aber Frag mal bei deiner Bank....gehen tuts schon nur die dürfens halt nicht. | |
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15.02.2007, 15:47
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#5 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Rückbuchungen funktionieren nur bei einem Bankeinzug...da du aber selbst überwiesen hast, bist du "selbst schuld".
Aber auf die Frage mit den emails, ob die bei Polizei gelten...kann ich dir keine Antwort geben. | |
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15.02.2007, 15:55
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#6 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Naja... kann ja auch noch sein, dass die Post mal wieder mist gebaut hat, denn letze woche war schon wieder ein kaputter brief mit nichts drin hier.......
P.S.: Wenn ich überm Tisch gezogen wurde, dann kommt der Übeltäter aus diesem Forum oder hat mich zumindestens darüber erricht | |
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15.02.2007, 16:01
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#7 (permalink)
| Tweaker
Registriert seit: 13.01.2005
Beiträge: 788
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Wie genau wurde denn der Artikel versendet? ZB als Postpaket, dann müsste er ja eine Bescheinigung darüber haben mit der du zur Post gehen kannst.
Ansonsten sieht das wohl sehr schwer aus. Erstmal halt mit einem Anwalt drohen und richtig Druck machen wie zB. persönlich vorbeischauen oder anrufen. Wenn er weit weg wohnt kann vielleicht auch einer aus dem Forum hier bei ihm vorbeischauen.
Dann würde ich gerne seinen Usernamen kennen, damit ich nacher nich auch noch auf ihn reinfalle...
Darf man eigentlich seinen richtigen Namen samt Wohnsitz hier veröffentlichen? | |
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15.02.2007, 16:06
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#8 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Also ich weiß ja net mal ob der mich wirklich übern Tisch gezogen hat....
Aber ich habe diese Person schon versucht heute zu erreichen, damit ich weiß wie er den RAM verschickt hat. War dann heute auch mnoch bei der Post um zu fragen wie es sich damit verhält, wenn der Empfänger unlesbar etc ist. Sie schicken das Paket zurück zum Absender.
Gestern hatte ich mit diesem Typen schon telefoniert, aber er sagt mir er habe das Paket schon abgeschickt. Jetzt habe ich bereits alle Teile meines neuen Rechners und es fällt der verdammte RAM | |
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15.02.2007, 16:11
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#9 (permalink)
| Tweaker
Registriert seit: 13.01.2005
Beiträge: 788
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Wenn es als Paket abgeschickt wurde dann hat er einen Beleg darüber, mit dem er zur Post gehen sollte, um das zu klären.
Wieviel Tage sind denn vergangen nach dem Kauf und nach der Überweisung? | |
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15.02.2007, 16:14
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#10 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Ich habe am 26.01.2007 die 90€ überwiesen | |
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15.02.2007, 16:19
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#11 (permalink)
| Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 10.237
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Aus diesem Grund immer versicherter Versand, wenn der Warenwert eine bestimmte Summe übersteigt.
Wenn er es als Paket über DHL abgeschickt hat, ist das einerseits versichtert und darüber hinaus kann man die Sendung verfolgen - bei anderen Paketdiensten ebenso.
Wenn er allerdings das als Päckchen versendet hat und was passiert/es wegkommt (was wohl immer nur dann eintritt, wenn man irgendwelche gekauften Teile verschickt), dann ist Pech - weil keine Versicherung und auch so gut wie keine Möglichkeit zur Nachverfolgung.
Am besten nochmal freundlich den Kontakt suchen (unter Zeugen), falls das nicht hilft Fristsetzung per Einschreiben und im Endeffekt eine Anzeige.
Wenn ihr allerdings keine spezielle Versandart vereinbart habt (also den versicherten Versand), dann kannste dir das alles sparen - und die 90 € als Lehrgeld abhaken
UnoOC | Nethands /// Regeln beachten - Suchfunktion benutzen /// Bildblog.de - Schlagzeil-O-Mat
Neid ist die deutsche Form der Anerkennung „Ringlein sehn heut lieblich aus, morgen werden Fesseln draus.“ Clemens Brentano /// "Keine schöne Frau kann die Erwartungen, die wegen ihres Aussehens in sie gesetzt wurden, über einen annehmbaren Zeitraum hinweg rechtfertigen." Kurt Vonnegut /// "Emanzipation ist der Versuch, auch häßliche Frauen in die Gesellschaft zu integrieren." Charles Bukowski /// Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden. /// ,,Zuerst schuf der liebe Gott den Mann, dann schuf er die Frau. Danach tat ihm der Mann leid, und er gab ihm Tabak." Mark Twain /// Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur blöd für die Anderen. Genau so ist es, ... wenn du dumm bist. |
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15.02.2007, 16:47
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#12 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Also wir haben uns nicht geeinigt sondern nur 90 inkl.
Aber es sollte doch selbstverständlich sein, dass man sowas per PAKET versendet oder? | |
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15.02.2007, 16:51
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#13 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Selbstverständlich ist wenns ums Geld geht erstmal gar nix. | |
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15.02.2007, 17:37
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#14 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Aber mal hoffen, dass die Post lieferschwirigkeiten hat | |
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15.02.2007, 17:45
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#15 (permalink)
| TPC Rampensau
Registriert seit: 19.11.2006
Beiträge: 8.674
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? aus diesem grund gehört ne rechtschutzversicherung in jeden haushalt.
Ich hatte den steß schonmal bei ebay sobald du einmal mit der rechtsanwalt keule schwingst ziehen die meistens den schwanz ein. So hat das auch schon 2mal bei irgendwelchen download ärschen geklappt die behaupteten ich hätte n abbo.
Und ja die anwaltschaftt nimmt sich der paar euro an. Vieleicht sind es nur 90€(die auch schon vom sachschaden her reichen) neben dem handelt es sich hier aber wenn der verkäufer nichts abgeschickt hat und die post also unschuldig ist um vorsätzlich betrug seitens des verkäufers | |
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16.02.2007, 10:04
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#16 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? ALso gut, dann werde ich erst den Typen nochmal anrufen und fragen wie er den RAM verschickt hat und ob er es belegen kann, dass er den RAM überhaupt abgeschickt hat >-( | |
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17.02.2007, 16:12
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#17 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Also habe grade mit ihm gesprochen und er habe das PÄCKCHEN verschickt.
Aber als ich grade bei ihm zu hause anrufen wollte sagte mir man, er wäre nicht zu sprechen.... weil er mit nem Alter von 14 Monaten noch keine Internetgeschäfte abwickeln könne. | |
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18.02.2007, 09:22
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#18 (permalink)
| Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 10.237
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Dann würd ich morgen mal zur Polizei gehen - wenn er dir schon eine andere Identität "vorgaukelt", dann ist das Päckchen überall, aber nicht unterwegs.
UnooC | |
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18.02.2007, 10:44
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#19 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Ich sollte morgen nochmal nach 18 Uhr anrufen und dann wenn dabei nichts rauskommt gehe ich Dienstag zur Polizei. Denn morgen is hier Umzug und da is die Polizei beschäftigt.
P.S: Eine Frau von der Post sagte, dass der Typ dafür zuständig ist, dass ich meine Ware empfange.
UNd er lügt auch noch, weil er meinte ich habe gesagt er solle es so günstig wie möglich losschicken.... kann nicht denn ich sagte 90 inkl........ | |
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20.02.2007, 14:13
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#20 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? *UPDATE* Also es hat sich nichts ergeben. Er beruht immer noch darauf, dass er es UNTER ZEUGEN verschickt habe (komisch.... ich nehme keine Leute mit, die mich zur Post begleiten)
Ich habe jetzt auch noch meinen Nachbarn gefragt, der Polizist ist, und der sagte, dass es, so wie es aussieht, ein Betrugsfall ist und dass ich zum Revier gehen solle, um Anzeige zu erstatten.
@Mod oder Admin: Darf ich hier die Adresse, email etc. reinsetzen, damit kein anderes TWEAKPC-Mitglied auf ihn reinfällt.
P.S.: Er ist auch in anderen Foren tätig, wie ich es gesehen habe. Goggle ist wirklich hilfreich. Hoch lebe SOCIAL-ENGINEERING^^ | |
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20.02.2007, 14:20
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#21 (permalink)
| Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 10.237
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Zitat:
Zitat von Kl3riker @Mod oder Admin: Darf ich hier die Adresse, email etc. reinsetzen, damit kein anderes TWEAKPC-Mitglied auf ihn reinfällt. | Ich würde ganz klar sagen: Nein
Einfach aus dem Grund, dass (zuminest in deinem Fall) nix bewiesen ist. Somit ist derjenige noch formal unschuldig und könnte dich wegen Rufschädigung (Verleumdung) anzeigen.
Außerdem ist so etwas wie ein öffentlicher Pranger IMO nicht gestattet (eben wegen einer mgl. Verleumdung).
Ansonsten kann man beim Kauf im Netz nur auf verlässliche Referenzen und einen Anruf auf einem FESTNETZANSCHLUSS vertrauen (Handynummer und -besitzer wechseln fast täglich - seh ich an unseren Azubis auf Arbeit)
Auch wenn er darauf beharrt, es dir geschickt zu haben, würde ich trotzdem an deiner Stelle zur Polizei gehen - eine Anzeige (und ein mögliches Strafverfahren) kosten dich nix - wenn du noch andere Fälle gefunden hast, würde ich die Quellenausdrucke gleich mit zur Polizei nehmen.
UnoOC | |
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20.02.2007, 14:26
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#22 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Alles klar, aber darf es der Nick von dem Typen sein, der mir hier das Teil verkauft hat. Der Nick ist ja anonym und somit kann ja keine sagen, dass ich genau diese Person gemeint habe. ABer es ist ja nur ne Warnung von mir, sich nicht auf diesen Typen einzulassen. | |
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20.02.2007, 14:39
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#23 (permalink)
| Hardware Freak
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 11.636
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Also zu der Aussage der Post Tante,
diese ist definitiv falsch.
Der Gefahrübergang ist in dem Moment erfolgt, in dem er das Päckchen bei der Post abgegeben hat.
Desweiteren ist die Post dafür verantwortlich das das Paket ankommt und nicht der Empfänger.
Wenn er einen Zeugen benennen kann der dabei war als er das Päckchen zur Post gebracht hat und auf dem päckchen deine Adresse drauf stand ist das auch legitim.
Wenn Ihr keine explizite Versandart ausgemacht habt kann er es auch als Warensendung oder als normalen Brief versenden.
Anders sieht es aus wenn Ihr eine bestimmte Versandart ausgemacht habt und er, um Geld zu sparen doch günstiger als Päckchen oder Brief versendet. In diesem Fall müsste er für den Verlust haften. | |
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20.02.2007, 15:24
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#24 (permalink)
| Gast | AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Also wir haben keine explizite Versandart ausgemacht.
Ich sagte nur "(...) Versand per DHL (sprich 3.90 oÄ)(...)"
Und das mit dem Zeugen ist doch auch gelogen. Und heute sagte mir, dass der Zeuge nur beim Verpacken dabei war.
Und der Typ reitet nun darauf rum, dass ich unbedingt drauf bestanden habe, dass Teil per Päckchen zu versenden, wobei mir das egal ist, da die Ware nur heil und sauber bei mir ankommen soll. Aber auch der polizist meinte, dass der Versender dafür verantwortlich ist, dass ich meine Ware empfange und somit dass er alles richtig frankiert etc, oder? | |
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20.02.2007, 15:55
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#25 (permalink)
| Hardware Freak
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 11.636
| AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Nein ist er eben nicht. Wenn er etwas der Post übergeben hat ist er nicht mehr verantwortlich sondern die Post. | |
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