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Alt 20.02.2007, 16:54   #26 (permalink)
Bitte nicht füttern!
 
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Jo ist aber egal wer verantwortlich ist, denn wenn er es als Päckchen abgeschickt hat gibt es keinen Beleg und daher keinen Beweis, dass er es überhaupt abgeschickt hat.

Die Post wird sich also von der ganzen Sache sowieso nichts annehmen und auf ihre AGB verweisen und sagen, wenn es Versichert sein soll, einschreiben oder aber Paket.

Verstehe nicht wieso man so etwas nich als Brief per einschreiben schickt, ist kein Problem bei der Größe....
Webmaster / Forumadmin [TweakPC Team]
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Alt 20.02.2007, 17:30   #27 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

hmm das ist auch so ein Irrglaube das man soetwas nur mit Beleg beweisen kann oder das eine Rechnung ausschlaggebend ist. Ein Zeuge reicht aus udn wenn sich die Kassiererin an einen erinnert ist das genausogut als Beweismittel anzuerkennen.

Die Rechnung macht das Ganze nur etwas einfacher.

Also wenn er das Päckchen tatsächlich abgegeben hat und Ihr euch nicht auf einen versicherten Versand, im Voraus geeinigt habt liegt die Gefahr des Verlustes beim Empfänger.

Das ist geltendes Recht da gibts nix dran zu rütteln.

BGB § 447 1,2
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Alt 21.02.2007, 05:55   #28 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Hey Piet:

Der Kollege war nur beim VERPACKEN dabei, also hat er nicht gesehen, wie der Typ das Päckchen abgegeben hat und ausserdem kann er beim Päckchen einen beliebigen Kassenbon nehmen, da auf dem Päckchen keine Adresse etc. drauf ist. Der Verkäufer hat mir dieses Teil zu liefern, sonst würde ja in Deutschland das Betrügen leicht gemacht. Ich setzt was bei ebay rein und lass es per Päckchen verschicken und schicke es an mich. Ich habe einen Kassenbeleg und die Verkäuferin hat mich gesehen.... toll...... betrügen für Newbies oder was?


P.S.: Er ist anscheinend Händler bei ebay und somit ist er öfter bei der Post.....



€: Geändert wegen falscher Info :P

Geändert von Kl3riker (21.02.2007 um 09:50 Uhr)
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Alt 21.02.2007, 06:32   #29 (permalink)
Hardware Freak
 
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Junge wenn du keine Ahnung hast lass die Finger von sochen Aussagen, bei diesem § geht es um Vertragsstrafen beim Bau. Die gGeltenden § beim Kaufvertrag beginnen ab § 433 BGB
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Alt 21.02.2007, 09:55   #30 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

OK, sry, dumm von mir......

THX @ Piet

Aber nach nen bissel recherche im GLEICHEN Verzeichnis (falls es richtig ist) habe ich dies gefunden (keine Ahnung obs richtig ist, aber Piet kanns doch sagen):

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html


(SRY WENNS FALSCH SIEN SOLLTE)
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Alt 21.02.2007, 10:10   #31 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Tja, wenn er es der Post übergeben hat, hat er seinen Teil der "Abmachung" eingehalten.

Wenn es die Post "verschlampt" hat - und da du nicht das Gegenteil beweisen kannst, ist davon auszugehen -, dann hat der Verkäufer seine Pflicht getan, indem er (über den Überbringer Post) dir die Ware übergeben hat

Wie bereits gesagt § 447 BGB --> Abs. 1 trifft voll zu, zu Abs. 2 habt ihr keine Vereinbarung getroffen, also liegt es im Ermessen des Versenders.

Ergo --> Pech

... und beim nächsten mal explizit versicherten Versand vereinbaren


UnoOC
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Alt 21.02.2007, 10:29   #32 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Aber das Problem liegt doch darin, dass er nicht beweisen kann, dass er MEIN päckchen bei der Post abgegeben hat. Er kann ja genausogut irgendeinein Päckchen abgegeben haben und dann die Quitting genommen haben oder?

Und das mit dem Verschlampen der Post hatte ich doch schon nachgefragt. Also wenn unzustellbar gehts ja zurück zum versender und wenn der Zettel doch abgerissen ist hat er das Päckchen doch nicht ordnungsgemäß verpackt bzw. mit dem Lieferschein versehen, oder sehe ich das falsch?
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Alt 21.02.2007, 10:39   #33 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Zitat:
Zitat von Kl3riker
Aber das Problem liegt doch darin, dass er nicht beweisen kann, dass er MEIN päckchen bei der Post abgegeben hat. Er kann ja genausogut irgendeinein Päckchen abgegeben haben und dann die Quitting genommen haben oder?
Das muss er auch nicht beweisen. Wenn er sagt, dass er das gemacht hat, dann ist das erstmal so. Mit der Abgabe hat er seinen Teil erfüllt.

Nicht er muss seine Unschlud beweisen, sondern - in dem Fall - du ihm seine Schuld; was du nicht kannst.

Bekommt man bei nem Päckchen überhaupt ne Quittung oder nen Beleg, dass man was abgegeben hat?


Zitat:
Zitat von Kl3riker
Und das mit dem Verschlampen der Post hatte ich doch schon nachgefragt.
Wenns weg ist, ist es Pech. Da wie bereits Gesagt, die Gefahr bei dir liegt, isses dein Pech


Zitat:
Zitat von Kl3riker
Also wenn unzustellbar gehts ja zurück zum versender und wenn der Zettel doch abgerissen ist hat er das Päckchen doch nicht ordnungsgemäß verpackt bzw. mit dem Lieferschein versehen, oder sehe ich das falsch?
Wenn es unzustellbar ist, dann gehts idR zurück - aber das wird ja wohl nicht sein

Wenn was beschädigt ist, oder die Adresse und/oder der Absender nicht mehr zu entziffern ist, dann wird die Post das wohl auf einen großen Haufen legen und warten und dann irgendwann vernichten - auf jeden Fall auch dein Pech


UnoOC


PS:
Tut mir ja leid für dich, aber so wie es sich mittlerweile darstellt, hast du wohl Pech gehabt - da hilft IMO auch keine weitere Diskussion darüber.
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Alt 21.02.2007, 11:15   #34 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Man bekommt keinen Beleg nur eine Quittung über den gezahlten Betrag (Portokosten).

Es ist schwierig aber dennoch möglich ein Päckchen nachverfolgen zu lassen.

Wir leben ja in einer "verelektronischten" Gesellschaft sodass auch bei der Post die Päckchen gescannt werden, dementsprechend ist auch der Absender und der Empfänger irgendwo in irgendeinem System gespeichert.

Finde heraus in welcher Filiale der Versender das Päckchen abgegeben hat, am besten mit Uhrzeit. Dann noch sein genauer Name (der der auf dem angeblichen Päckchen als Absender steht). Und dann rufst du bei der Post an, normalerweise kann dir dann geholfen werden.

Ein weiterer Schritt wäre natürlich nun über einen Anwalt etc. aber bei dem geringen Streitwert...

@ UnoOc

RICHTIG.
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Alt 21.02.2007, 11:28   #35 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Also man bekommt nur eine Quitting, wo draufsteht, dass er etwas abgegeben hat. Natürlich mit Datum, Uhrzeit etc (halt was auf so ne Quitting draufgehört)

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ist, denn dann ist in Deutschland den Betrügern das Leben leicht gemacht....... (Päckchen sind laut Post nicht verfolgbar, obwohl wie bereits Piet gesagt hat alles elektronisch ist)

Dann verkaufe ich was bei ebay und verschicke es per Päckchen an MICH, sodass ich ne Quittung habe. Aber keiner weiß wohin ich das Päckchen geschickt habe, oder?

Also so wird das, meiner Meinuing nach nicht laufen, sondern eher, dass er beweisen muss, dass er ein Päckchen an mich geschickt hat und nich an seine Oma etc.


(@ Uno: 90€ sind trotzdem ne Menge Geld, besonders für nen Schüler)
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Alt 21.02.2007, 12:00   #36 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Zitat:
Zitat von Kl3riker
Also so wird das, meiner Meinuing nach nicht laufen, sondern eher, dass er beweisen muss, dass er ein Päckchen an mich geschickt hat und nich an seine Oma etc.
Nein, muss er nicht - es gilt immer die Unschuldsvermutung (genauso wie vor Gericht). Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, sonder ihm muss eine Schuld bewiesen werden.

Dies ist für dich schwierig bis unmöglich - zumindest wird das eine teure Angelegenheit und ist auch einen Rechtstsreit mit sehr ungewissem Ausgang nicht wert.

Ein Strafverfahren würde nix bringen - dazu müsste der Tatverdacht eines Betruges bestehen - der liegt hier nach erstem Anschein nicht vor, also wird wohl die Polizei/Staatsanwaltschaft das Verfahren wohl einstellen.

Du müsstest also ein Zivilverfahren anstrengen, das dir u. U. vielleicht Recht gibt und dir zu dem RAM oder den 90 €verhilft, aber gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass du einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten tragen musst (was mit Sicherheit den Streitwert erheblich übersteigen dürfte).

Der Verkäufer hat sich formal richtig verhalten - ihr habt keine explizite Versandart vereinbart, er hat seine Verpflichtungen erfüllt.

Das würde ein Richter sicherlich erstmal genauso sehen - nun müsstest du beweisen, dass er entweder:
a) das Päckchen an irgendjemand anderes geschickt hat, nur um eine Quittung für dich zu haben
oder
b) sich selbst ne Quittung gebastelt hat

Für Punkt a) wäre es notwendig bei der Post Nachforschungen anzustellen, die, wie ich mir vorstellen kann, wohl nicht kostenlos passieren werden. Ob sie auch ein Ergebnis bringen ist fraglich.
Oder du müsstest Zeugen auftreiben oder ihn zu einem Geständnis zu überreden ...

Pkt. b) wäre sicher leichter zu beweisen, aber so doof wird er ja wohl nicht sein


Zitat:
Zitat von Kl3riker
(@ Uno: 90€ sind trotzdem ne Menge Geld, besonders für nen Schüler)
Somit haben alle gelernt, dass man ab einer bestimmten Summe auf versichertem Versand bestehen sollte. Dass du dafür das "Lehrgeld" bezahlen musstest ist für dich schlimm, aber nicht mehr zu ändern.


UnoOC
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Alt 21.02.2007, 12:07   #37 (permalink)
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nobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nett

Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Zitat:
Zitat von UnoOC

Du müsstest also ein Zivilverfahren anstrengen, das dir u. U. vielleicht Recht gibt und dir zu dem RAM oder den 90 €verhilft, aber gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass du einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten tragen musst (was mit Sicherheit den Streitwert erheblich übersteigen dürfte).
Als Schüler übernimmt die Kosten imo die Staatskasse, dafür einfach mal beim Anwalt nachfragen, das ganze nennt sich Beratungskostenerstattung.
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Alt 21.02.2007, 12:08   #38 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

So ne sch******** ******** ******** **********


ARGH!!!! Toll.... mach ich demnächst bei ebay genauso... ich biete nen Artikel für 130€ an und verschicke ihn per Päckchen... geh zur Post und schicke nen Päckchen an mich. Toll....... BEtrügen leicht gemacht......
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Alt 21.02.2007, 12:24   #39 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Sagmal wie alt bist du eigentlich?

Wenn du noch nicht 18 bist gäbe es eine geringe Chance das Geld wieder zu bekommen.
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2007, 12:27   #40 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Also ich bin 17. Aber bin ich nach dem Gesetz nicht schon minderfähig Geschäftstüchtig?
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Alt 21.02.2007, 12:52   #41 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Zitat:
Zitat von nobushde
Als Schüler übernimmt die Kosten imo die Staatskasse, dafür einfach mal beim Anwalt nachfragen, das ganze nennt sich Beratungskostenerstattung.
Die Beratungskosten für das Erstgespräch vielleicht - aber mehr glaube ich nicht (die Anwaltskosten in nem Verfahren kann man max. über ne Rechtsschutzversicherung erhalten - darauf würde ich mich in diesem Fall aber nicht verlassen)


Zitat:
Zitat von Kl3riker
ARGH!!!! Toll.... mach ich demnächst bei ebay genauso... ich biete nen Artikel für 130€ an und verschicke ihn per Päckchen... geh zur Post und schicke nen Päckchen an mich. Toll....... BEtrügen leicht gemacht......
Das wäre erstmal Vorsatz und somit strafverschärfend.


Zitat:
Zitat von Dj Piet
Wenn du noch nicht 18 bist gäbe es eine geringe Chance das Geld wieder zu bekommen.
Falls das in Richtung "nicht voll geschäftsfähig" geht, dann glaube ich eher, dass man von gegnerischer wohl erklären kann, dass ein 17jähriger sich soetwas von seinem Taschengeld/Gespartem (nach § 110 BGB) kauft. Er wird ja nicht 90 € für einen bestimmten Zweck bekommen haben und sich dafür den Speicher gekauft haben.


UnoOC
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Alt 21.02.2007, 12:59   #42 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Zitat:
Zitat:
Zitat von Kl3riker
ARGH!!!! Toll.... mach ich demnächst bei ebay genauso... ich biete nen Artikel für 130€ an und verschicke ihn per Päckchen... geh zur Post und schicke nen Päckchen an mich. Toll....... BEtrügen leicht gemacht......

Das wäre erstmal Vorsatz und somit strafverschärfend.
War ja nur extremisiert. Aber so könnte es nach dem Prinzip ablaufen.
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Alt 21.02.2007, 13:10   #43 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Naja den Taschengeldparagraphen lassen wir mal aussen vor.
Hier geht es mehr um die Geschäftsfähigkeit im Versandkauf.

Wobei hier erschwerend hinzu kommt, dass der Andere davon ausgehen muss das du schon Geschäftsfähig (1 bist. Es sei denn du hast gesagt das du es bist und Ihn dadurch irregeführt hast.

Ich würd mal sagen versuch die Sache lieber einvernehmlcih zu regeln, ruf den doch nochmal an und schimpf ihn nicht direkt Betrüger evtl. löst sich das Problem ja von allein.
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Alt 21.02.2007, 13:48   #44 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Ich habe ihn kein einziges mal Betrüger genannt. Ich habe ihn auch nicht angepöbelt oder dergleichen. Er hat mich eher angepöbelt, da er lautstark meinte er wäre im Recht. Er hat mich sogar ausgelacht als ich gesagt habe, dass der Zeuge, der beim Verpacken dabei war (was auch sehr unglaubwürdig klingt) parteiisch ist und evtl. sogar beeinflusst wurde. Er meint er hätte Recht, obwohl die Quittung auch erst nach einer Woche aufgetaucht ist. Ich habe beim ersten Gespräch gefragt, ob er ein Beleg hätte. Also er hätte keinen, doch plötzlich eine Woche später hat er eine Quittung. Also ich traue dem Typen nicht und habe jetzt schon daraus gelernt, dass ich Ware nur noch per PAKET verschicke.

Ausserdem weist doch der falsche Name schon darauf hin, dass er keine ehrlichen Absichten hat oder? Jemanden anzugeben der 14 Monate alt ist, ist doch verdächtig oder?



€: Aber ich hoffe immer noch darauf, dass das Päckchen plötzlich auftaucht. Ich habe immer hoffnungen wenn ich die Türe aufmache..... und trotzdem steht da nichts.... oder es ist nichts im Briefkasten....
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Alt 21.02.2007, 15:40   #45 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Wer ist denn 14 Monate alt?

Hab ich bis jetzt immernoch nciht verstanden.
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Alt 21.02.2007, 16:16   #46 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Also er gab mir den Namen Bastian K. an, auf dessen konto ich auch überwiesen hatte.

Er gab mir auch eine Adresse an unter dem ich eine Frau K. gefunden habe. Habe ihre Telefonnummer rausgesucht und gefragt ob dies seine Nummer sei.

Er antwortete:"Nein, das ist meine Tante, aber er wohne im gleichen Haus"

Soweit alles klar. Dann, nachdem ich langsam stutzig wurde, weil mein RAM nicht kam habe ich da angerufen und nach dem Bastian K. gefragt. Die alte nette Dame meinte er wohne nicht da. Daraufhin habe ich gefragt ob der denn im gleichen Haus wohne. Die alte Dame verneinte dies und verwies mich mit Nummer an ihre Schwiegertochter.

OK, Nummer habe ich bekommen und machte mich sofort dran anzurufen. Am anderen Ende der Leitung ging eine, scheinbar junge Frau ans Telefon.

Da ich ja die Info hatte (von der alten Frau) dass der Bastian K. da wohne, habe ich nach ihm gefragt. Die Frau meinte nur es würde nicht gehen, da der Bastian K. erst 14 Monate alt wäre. Die Frau wollte dann daraufhin wissen woher ich die Numnmer hatte. Ich sagte ihr, dass ich die Nummer von der Anneliese K., die alte Frau, hatte.


Die Frau bat mich daraufhin etwas später nochmal anzurufen. Alles klar.... gewartet.... nochmal angerufen und diesmal ging ein Mann ran. Nachdem ich ca 1 Minute mit ihm gesprochen habe wurde dieser sehr ausfallend..... und beendete das Gespräch.

Gut.... habe dann die angegebene Handynummer kontaktiert.... keiner geht ran.... gut nochmal versuchen... Niemand ging ran. Es wurde immer nur gewartet bis ich aufgelegt hatte und dann mit einer unbekannten Nummer zurückgerufen.

Als ich ihn dann fragte warum er ein falschen Namen angegeben hat meinte er nur kackfrech, dass dies Privatsache sei..... er wollte mir, trotz mehrmaligen Fragens, keine Antwort geben....


Und dies erscheint mir ein bißchen merkwürdig, oder????
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Alt 21.02.2007, 17:34   #47 (permalink)
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Das ist schon etwas merkwürdig - unter falschen Namen klingt nun schon fast nach Vorsatz


UnoOC
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Alt 21.02.2007, 18:07   #48 (permalink)
TPC Rampensau
 
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Mich würde ja mal interessieren ob du oder deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben. Wenn ja kannst du das schonmal einem Anwalt erzählen und der sagt dir was man machen kann. Wenn dieser eine Basis findet auf der man eine Klage aufbauen kann kannst du ihn auf gut Glück verklagen, sollte das ganze aus Mangeln an Beweisen oder aber Nichtigkeit fallen gelassen werden zahlt eh die Versicherung alles.
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Alt 22.02.2007, 07:17   #49 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

Mal schaun ob wir eine Rechtschutzversicherung haben. AUf jeden Fall haben wir nen Firmenanwalt *löl*


Zitat:
Das ist schon etwas merkwürdig - unter falschen Namen klingt nun schon fast nach Vorsatz


UnoOC
Deswegen vermute ich ja, dass der mich betrügen will und seine Zeugen nur ein Kollege ist, der ihm einen Gefallen tut.
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Alt 31.05.2007, 13:54   #50 (permalink)
Kl3riker
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Standard AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln??

*UPDATE*


Hatte heute den Gerichtstermin^^

Resultat: Er hat gestanden, dass er es war => Meine 90€ wiederbekommen

+ 87€ für dahinfahren, meinen Namen sagen und wieder abhauen

Allerdings ne Strecke von 276 KM insgesamt^^


=> 177€ MUHAHAHA
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artikeln, erhaltenen, rechtslage


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