Naja den Taschengeldparagraphen lassen wir mal aussen vor.
Hier geht es mehr um die Geschäftsfähigkeit im Versandkauf.
Wobei hier erschwerend hinzu kommt, dass der Andere davon ausgehen muss das du schon Geschäftsfähig (1
bist. Es sei denn du hast gesagt das du es bist und Ihn dadurch irregeführt hast.
Ich würd mal sagen versuch die Sache lieber einvernehmlcih zu regeln, ruf den doch nochmal an und schimpf ihn nicht direkt Betrüger evtl. löst sich das Problem ja von allein.