AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Jo ist aber egal wer verantwortlich ist, denn wenn er es als Päckchen abgeschickt hat gibt es keinen Beleg und daher keinen Beweis, dass er es überhaupt abgeschickt hat.
Die Post wird sich also von der ganzen Sache sowieso nichts annehmen und auf ihre AGB verweisen und sagen, wenn es Versichert sein soll, einschreiben oder aber Paket.
Verstehe nicht wieso man so etwas nich als Brief per einschreiben schickt, ist kein Problem bei der Größe.... |