AW: Rechtslage bei nicht erhaltenen Artikeln?? Man bekommt keinen Beleg nur eine Quittung über den gezahlten Betrag (Portokosten).
Es ist schwierig aber dennoch möglich ein Päckchen nachverfolgen zu lassen.
Wir leben ja in einer "verelektronischten" Gesellschaft sodass auch bei der Post die Päckchen gescannt werden, dementsprechend ist auch der Absender und der Empfänger irgendwo in irgendeinem System gespeichert.
Finde heraus in welcher Filiale der Versender das Päckchen abgegeben hat, am besten mit Uhrzeit. Dann noch sein genauer Name (der der auf dem angeblichen Päckchen als Absender steht). Und dann rufst du bei der Post an, normalerweise kann dir dann geholfen werden.
Ein weiterer Schritt wäre natürlich nun über einen Anwalt etc. aber bei dem geringen Streitwert...
@ UnoOc
RICHTIG. |