Zitat:
Zitat von Joshua Ich würde vor Vertragsabschluss die AGB des Anbieters _genau_ studieren... :-\
Einer meiner Kunden war am Jammern, dass sein 6000er-DSL bei Arcor nur ~ 4.500kbit/s. bringt und wollte Arcor schon die Hölle heiss machen. Ein Blick in die AGB sagt aber ganz klar, dass ein 6000er-Vertrag als erfüllt gilt, wenn die Datenrate zwischen 2.001 und 6.499kbit/s. liegt. Peng. Echo.
Wobei natürlich bei nem 16Mbit/s.-Vertrag nur 1Mbit/s. schon etwas mager ist, da stimme ich dir völlig zu.
Cheers,
Joshua |
HI
Nunja, nicht alles was in den AGBs steht ist auch rechtens. Und ich denke dies wird so ein Fall sein. Scließlich kann man nicht das Geld für 6mbit verlangen, wenn man nur 2 bekommt.
Stell dir mal vor soetwas würde im Autokaufvertrag stehen. Kaufts ein Auto mit 200PS, was aber nur 100hat und der Händler sagt dann :Jaaa in den AGBs steht....
Da müsst ich glatt mal am Mittwoch eine Richterin an meiner Uni fragen. Schließlich haben wir ja Wirtschaftsrecht
Gruß
Alex