Zitat:
Zitat von swatcher1 Zur Info:
Ein Siegel an einem PC bzgl erloschener Garantie bei Siegelöffnung ist UNWIRKSAM. Ein PC ist ein modulares System und darf "fachgerecht" auf-/umgerüstet werden. Natürlich umschließt die Garantie dann keinerlei direkte oder Folgeschäden der vorgenommenen Arbeiten. Jedoch ist das _ÖFFNEN_ des PCs NICHT (!) automatisch mit Garantieverlust behaftet. Dies gilt für _ALLE_ Hersteller, da können sie sich auf den Kopf stellen und mit Ar*** Fliegen fangen... |
Rein interesse halber, also nicht das ich dir das nicht glauben möchte, aber wo hast du das her?
Wie soll man allgemein beweisen, dass es "fachgerecht" geöffnet wurde, wenn man keine Rechnung hat?
MFG. Dookie!