Zitat:
Zitat von UnoOC In der benannten Situation ist Person A 14 Jahre alt und demzufolge Jugendlicher; Person B ist 11 Jahre alt und folglich Kind.
Daher ist jegliche sexuelle Handlung zwischen Person A und B per Gesetz verboten.
Sobald eine Person unter 14 Jahre ist (also per Gesetz Kind), dann ist es verboten - egal wie alt der andere ist. Das Alter des anderen ist erstmal zweitrangig.
UnoOC |
Ohne dich hier vollquatschen zu wollen
, aber:
...es mag per Gesetz verboten sein, jedoch gibt es gar keinen Strafrahmen für solche Fälle,
da das Gesetz solch einen Fall nicht vorsieht.
Daran sieht man dass es für Erwachsene - Kindern gegenüber - gemacht ist.
Das Alter spielt also sehr wohl eine übergeordnete Rolle.
Der Junge (14) hat im beschrieben Fall (Einvernehmen+Zurechnungsfähig), keine Strafe zu erwarten,
selbst wenn es an sich "verboten" ist.
Es ist also quasi ein Verbot ohne Straffolge, wobei wie gesagt im Einzelfall geprüft werden muss,
ob obige, von mir genannte Kriterien vorliegen.
MfG!