AW: Todesfall - was passiert mit meinen Accounts? Kredite und Verbindlichkeiten unterliegen dem Erbrecht, diese werden mit allem anderen vererbbaren vererbt.
Der Erbe kann alles annehmen (Guthaben, Werte und Gegenstände, muss aber auch die Verbindlichkeiten übernehmen), kann aber auch das Erbe ausschlagen. Was dann mit Krediten passiert weiß ich nicht wirklich (sollte ich eigentlich, aber naja).
Aber das ist ja ein anderes Thema.
@Cox: das ist keineswegs makaber, ein Unfall passiert schneller, als gewünscht! |