Soweit alles richtig, außer das:
Zitat:
Zitat von Exit Um komplett zu verunsicheren - die jeweilige Versicherung kann durchaus diese Werte noch im Rahmen -2 < x < +2 variieren. |
Die Typklassen sind bei jedem VR (Versicherer) gleich, da ein unabhängiger GDV(Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)-Treuhänder diese Jahr für Jahr auf Grund der bekannten Schäden ermittelt.
Deswegen ist eine Beitragserhöhung auf Grund einer Höherstufung der Typklasse auch kein außerordentlicher Kündigungsgrund für den VN(Versicherungsnehmer), da sich eben jeder Versicherer daran halten muss und ein Versicherungswechsel hier nichts an der Tatsache ändern würde und diese Erhöhung auch nicht im Ermessen bzw. der Verantwortung des Versicherers liegt.
Den Spielraum, den der Versicherer hat, sind die anderen Teile der Beitragsberechnung, wie die Prozente der SF-Klassen, Nachlässe, etc. pp..
Aber ansonsten stimmt alles...
Das mit den Beamten:
Eine wirkliche Erklärung kann fällt mir dazu leider auch nicht ein, außer vielleicht, dass hier wohl angenommen wird, dass diese supervernünftige Übermenschen sind.
Nee mal im Ernst, ich denke das liegt daran, weil diese Polizisten etc. es sich nicht leisten können durch Trunkenheitsfahrten etc. aufzufallen, da sonst auch der Job gefährdet sein könnte... aber so genau kenn ich mich mit dem Beamtenrecht nicht aus, wäre für mich aber das einzig plausible...
MfG Dookie!