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Alt 29.03.2008, 22:47   #2673 (permalink)
Dookie82
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Dookie82 wird schon bald berühmt werdenDookie82 wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Eure Autos und andere Vehikel

Zitat:
Zitat von D4Ni Beitrag anzeigen
lasst ihr mal lieber eure tachos überprüfen! auf der geraden 210 km/h mit ner 90PS karre? steilen bergab 236km/h??

ich fahre nen golf 4 tdi mit 90ps, der hat 1.9l hubraum und schafft lt. fahrzeugschein 180km/h, die er auf der geraden auch jederzeit erreicht (tacho). auf einer langen geraden komme ich max. auf 190km/h laut tacho, das werden dann die eingetragenen 180km/h sachen sein. bergab, und zwar sehr steil und sehr lang, bekomme ich ihn max auf 210km/h tacho.

Die Tachos müssen ja nicht geeicht sein. Ich schrieb ja bereits, dass man da sicherlich getrost mal 20km/h abziehen kann, dann haste vermutlich die richtigen Werte. Auf der Gerade läuft er nunmal mit etwas Anlauf !laut Tacho! 210km/h. Da kann ich auch nix machen, ist halt so.
Eingetragen ist er auch mit 180km/h und bei 210km/h minus den 20km/h ist man nunmal schon nur noch bei 190km/h und das ist mit etwas Anlauf auf der Geraden durchaus drinn.
Der Mondeo ist ja auch kein Diesel, bei dem das maximale Drehmoment schon relativ früh wieder abfällt, sondern es liegt erst bei 5250u/min an.

Die 236 hat er ja wie gesagt an nem seeehr steilen und vor allem langen Berg angezeigt, also sind die alleine schon aus dem Grund nicht sehr Aussagekräftig. Auch waren das locker mehrere Kilometer die ich in dem Gefälle zum Geschwindigkeitsaufbau zur Verfügung hatte, zumal ich ja vor dem Gefälle auch schon mit maximaler Geschwindigkeit unterwegs war.


@chris15
Zitat:
Da muss ich dir widersprechen, nur weil die Reperatur 1000€ kosten würde, ist das schon bei weitem keine Wertminderung von 1000€!
Wenn man sich einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt über 1000€ holt und dann um 500€ reparieren lässt ist die (zumindest in Österreich) illegal, falls es eine Versicherung überhaupt so machen würde.

Üblicher Ablauf: Crash -> Gutachter -> Versicherung stimmt Reperatur zu -> Reperatur -> Versicherung zahlt.
Es ist nach deutschem Recht eine Wertminderung von €1000,- weil vom Verursacher der Zustand wieder hergestellt werden muss, der vor dem Unfall vorlag.
Wenn dieser Wiederherstellungsvorgang nach üblichen Marktpreisen € 1000,- kostet, dann muss dieser Schaden ersetzt werden.
Du kannst vom Geschädigten nicht verlangen, dass er im Interesse des Schädigers in eine Drittklassige Hinterrhofwerkstatt geht um den Schaden richten zu lassen.
Wenn er einen Mercedes fährt, steht im eine Reperatur bei einer Mercedes-Vertragswerkstatt zu. Wenn er einen BMW fährt, dann steht ihm eine Reperatur in einer BMW-Vertragswerkstatt zu... und so weiter...

Es darf nur keine Bereicherung stattfinden. Die würde vorliegen, wenn ein Teil bereits defekt und sein Wert dadurch schon gesenkt war.
Der Geschädigte durch den Unfall nun aber seine Chance sieht und den Schaden in einer Höhe geltend machen will, der in dieser Höhe garnicht verursacht wurde.
Es wäre daher nur der bereits vor dem aktuellen Unfall vorliegende, durch Vorschaden gesenkte Wert zu erstatten.


Übliche LEGALE Abläufe in Deutschland:

mit Reperaturdurchführung auf Rechnung:
Crash -> Kostenvoranschlag der Fa. X (-> wenn der Schaden sehr hoch ist, dann wird Gutachter eingeschaltet) -> Versicherung stimmt Reperatur zu -> Reperatur bei Firma X -> Versicherung zahlt (auch direkt an Werkstatt möglich).

mit Reperaturdurchführung nach Kostenvoranschlag:
Crash -> Kostenvoranschlag der Fa. X (-> Gutachter s.o.) -> Abrechnung mit der Versicherung nach Kostenvoranschlag der Fa. X, abzüglich der Mehrwertsteuer -> Reperatur bei Firma X (oder auch bei Fa. Y, das ist egal)
Nach vorheriger Abprache mit der Versicherung anschließend auch noch folgendes möglich:
-> Fotos des instandgesetzten Fahrzeuges an VR nachreichen, als Beweis über den tatsächlichen Anfall der MwSt aus dem Kostenvoranschlag - > nachträgliche Erstattung der MwSt.

ohne Reperaturdurchführung nach Kostenvoranschlag:
Crash -> Kostenvoranschlag der Fa. X (-> Gutachter s.o.) -> Abrechnung mit der Versicherung nach Kostenvoranschlag der Fa. X, abzüglich der Mehrwertsteuer -> Schadenersatz wird also finanziell geleistet, Fahrzeug bleibt aber beschädigt.


MfG!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]

Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

Geändert von Dookie82 (29.03.2008 um 23:05 Uhr)
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