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Alt 28.05.2008, 12:41   #12 (permalink)
EoN
Kaffeejunkie
 
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EoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Banker unter uns? :-)

Jedes Unternehmen welches angemeldet wurde ist zwangsweise Mitglied in irgend einer Kammer. In dem Fall eines Providers ist dies die IHK.

Da die IHK aber eigentlich eher die Interessen der Unternehmen vertritt bleibt die Frage in welcher Hinsicht man sich dies hier zu Nutzen machen könnte.

Was spricht denn gegen eine Anzeige? Da übst Du Druck auf den anderen aus ohne gleich einen Anwalt bezahlen zu müssen (der i.d.r. eh mehr kostet als der Streitwert in Deinem Fall ist).
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