da ich fast ausschließlich in Technikforen Unterwegs bin stelle ich hier einfach mal meine Frage herein, vielleicht kennt sich einer von Euch damit aus oder kennt jmd, den er fragen könnte...
Ich habe vor 2 Monaten bei der Überweisung der monatlichen Clanmiete an unseren Serverbetreiber leider einen Fehler gemacht und aus Versehen im Onlinebanking die alte Kontonummer benutzt, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen Monat lang nicht mehr aktuell war. :-/
Grund der neuen Kontonummer ist eine Trennung der beiden Geschäftsführer im Streitfall.
Als auffiel, dass keine Miete beim aktuellen Geschäftsführer ankam habe ich mich natürlich sofort mit der Bank in Verbindung gesetzt - leider erfolglos, da es ja keine Fehlüberweisung seitens der Bank war, eine Rückbuchung ist somit nicht möglich.
Also kontaktierte ich den Empfänger des Geldes; nach einiger Diskutiererei einigten wir uns freundlich darauf, dass er mir das Geld zurück überweist. Als "Dank" schlug ich vor, dass er nen 10er des Betrages für seine "Umstände" behalten dürfe.
Tjo... und nun ist es 6? 7? Anrufe und 2 Monate später noch immer nicht da, immer wieder hat er Ausreden (Krank, keine Zeit, blablabla), geht aktuell nicht mal ans Handy...
Was meint Ihr, komm ich da noch ans Geld wieder ran oder kann ich´s abschreiben?
Extra einen Anwalt zu konsultieren und nochmal Geld drauf zu liegen halte ich übrigens für keine gute Idee... -.-
thx & greetz
Ich brauche keinen Sex; das Leben f.i.c.k.t mich bereits wo es nur kann...
Daher ironiere ich einfach so lange, bis ich einen Sarkasmus habe!
Schick im einen Brief in dem du ihn darauf hinweist, das er im Streitfall deinen anwalt mitbezahlen muss und die sache ganz einfach beendet kann, indem er den lächerlichen betrag zurückbucht.
ob dus machst sei natürlich dahingestellt. vor allem, weil wir nicht sicher sinds, obs wirklich deine schuld war.
Hi,
bitte nicht immer mit den Anwalt kommen. Jeder der sich ein wenig auskennt wird sich darüber nur kranklachen. Mit dem Anwalt zu drohen bringt es einfach nicht.
Wie dir deine bank scchon gesagt hat, da ist nichts zu machen. ( Genau aus diesen Grund ist ja auch Vorkasse so gefährlich )
Um was für ein Betrag handelt es sich denn? Ab ca. 60€ würde ich einfach zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. ( Musste ich auch schon mal machen). Eine Woche später hatte er mir das geld zurückgebucht.
Ansonsten bleibt dir nichts anderes übig als anrufen, Briefe schreiben und druck machen. oder einfach mal besuchen fahren^^
Gruß
Alex
P.S. Würde für die nächste Zeit eine Abbuchungserlaubnis erteilen. So kann der CLAN Abbuchen und wenn dann was nicht in Ordnungh ist, kannst du es innerhalb von 6 Wochen ganz einfach zurück holen
Dein System unter dem Avatarbild? Einfach ins Kontrollzentrum gehen->Profil bearbeiten und unter "Mein System" alles eintragen
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!
Es sind in der Tat 60Euronen, mein Angebot war halt 50Eu zurück überweisen und fertig... :-/
Besuchen fahren ist ausgeschlossen, ist schlicht zu weit weg, da verballer ich mehr Sprit als ich rauskrieg xD
Abbuchungserlaubnis ist ja ned mehr notwendig, habe schlicht die falsche Überweisungsvorlage ausm Onlinebanking gelöscht und fertig. Wäre aber schon sehr ärgerlich wenn nicht zu machen wäre... :-/
Darf ich mal bitte vorbei?! Das geht nach Kompetenz... Danke! | | | Einmal dachte ich, ich hätte Unrecht. Hab mich aber getäuscht!
"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören."
Wobei es sich ja technisch gesehen nicht mal um einen Tippfehler handelt; da VORHER die Zahlungen tatsächlich an besagte Kontonummer gingen wäre auch nichts auffälliges daran gewesen... -.-
Nun mal nicht so schnell die Flinte ins Korn ...
Ist der Kontoinhaber eine Firma (sprich dein alter Serverbetreiber) oder eine Privatperson ("alter" Geschäftsführer)?
Hast du im Betreff eindeutig Servermiete angegeben?
Hat der "neue" Geschäftsführer die Firma übernommen oder eine neue Firma gegründet?
Ist die Firma Mitglied einer Kammer o.ä (z.B. IHK)?
Privatkonto soweit mir bekannt ist; wobei auf den alten Rechnungen diese Nummer hinterlegt war und somit als Firmenkonotnummer gelten würde?
Als Zweck war "Servermiete" und die Kundennummer angegeben, ja.
Der neue Geschäftsführer ist auch der alte, also er war vorher halt einer von 2 und nun alleiniger, bei gleicher Firma.
Mir ist weder auf der Page noch auf den Rechnungen ersichtlich, ob die Firma Mitglied irgendeiner Kammer wäre. Halte ich persönlich aber auch für recht unwahrscheinlich, ist nur ein sehr kleiner Laden, 2-3 Mann halt quasi...
Mit Privat- oder Firmenkonto meinte ich Folgendes:
Ist der Kontoinhaber Hr. Meier und du hast an Hr. Meier überwiesen, bist du auf sein Wohlwollen angewiesen. Sonst ist dein Geld futsch.
Ist der Kontoinhaber Firma ABC (wird durch Hr. Meier und Hr. Müller vertreten) und du hast an die Firma ABC überwiesen, hast du doch deine Miete bezahlt.
Hr. Meier hätte dann die Firma nicht mehr vertreten dürfen und in diesem Fall hätte die Überweisung zurück kommen müssen.
Auf den alten Rechnungen waren Herr X. und Herr Y. als Gesellschafter aufgeführt, Herr X. erhielt auf sein Konto Zahlungen.
Auf den neuen Rechnungen steht nur noch Herr Y. mit entsprechend neuer Konto-Nr, zum Zeitpunkt der Überweisung war auf den Rechnungen Herr X. nicht mehr als Geschäftsführer gelistet, somit auch nur noch die neuere Kontonummer des Herrn Y. aufgeführt
Komplizierter Mist alles, ich dachte durch mein Entgegenkommen wird das friedlich was, ich mein hey, 10 Euro für 2Klicks-Onlinebanking wäre doch echt ausreichend, hm? -.-
Jedes Unternehmen welches angemeldet wurde ist zwangsweise Mitglied in irgend einer Kammer. In dem Fall eines Providers ist dies die IHK.
Da die IHK aber eigentlich eher die Interessen der Unternehmen vertritt bleibt die Frage in welcher Hinsicht man sich dies hier zu Nutzen machen könnte.
Was spricht denn gegen eine Anzeige? Da übst Du Druck auf den anderen aus ohne gleich einen Anwalt bezahlen zu müssen (der i.d.r. eh mehr kostet als der Streitwert in Deinem Fall ist).
Da die IHK aber eigentlich eher die Interessen der Unternehmen vertritt bleibt die Frage in welcher Hinsicht man sich dies hier zu Nutzen machen könnte.
Da der rechtmäßige Besitzer des Geldes ja auch eine Firma ist und die IHK sicher lieber dem weißen als dem schwarzen Schaf hilft, wäre es doch zumindestens eine Anfrage wert.
Eine Anzeige ist zum jetzigen Zeitpunkt ziemlich wertlos, da das Geld ja durch eigenes Verschulden auf dem falschen Konto gelandet ist. Da wäre sicher ein Einschreiben mit einer Fristsetzung der erste Schritt, bevor man zur Polizei geht.
Da der rechtmäßige Besitzer des Geldes ja auch eine Firma ist und die IHK sicher lieber dem weißen als dem schwarzen Schaf hilft, wäre es doch zumindestens eine Anfrage wert.
Eine Anzeige ist zum jetzigen Zeitpunkt ziemlich wertlos, da das Geld ja durch eigenes Verschulden auf dem falschen Konto gelandet ist. Da wäre sicher ein Einschreiben mit einer Fristsetzung der erste Schritt, bevor man zur Polizei geht.
Naja, nur weil er den Fehler bei der Überweisung zu verschulden hat, hat der falsche und somit unrechtmäßige Empänger imo noch lange keinen Anspruch darauf.
Das wäre dann Bereicherung oder Unterschlagung und dies ist verboten -> Strafrecht -> also ab zur Polizei, wenn der sich weiterhin stur stellt.
Ich hab mir jetzt diese 4 Fälle von Gizmo nicht durchgelesen, vermute aber sehr stark, dass das ein anderes Problem betrifft, nämlich ob die Banken bei sowas haftbar gemacht werden können.
Hier geht es um das Schuldverhältnis zwischen Kunde und Bank. Da hier das "Verschulden durch sein fehlerhaftes Tun" aber definitiv beim Kunden liegt, hat die Bank nicht zu haften. Klingt ja auch logisch...
In dem Fall von "swatcher1"hingegen geht es aber um das Schuldverhältnis zwischen Kunde und unrechtmäßigem Geldempfänger.
Wenn der Empfänger zahlungsunfähig oder unbekannt ist, dann kann man das Geld schlecht von ihm zurück verlangen, logo, dies trifft ja aber hier nicht zu, da er den Empfänger kennt und diesen also auch direkt angehen kann.
-> Ein rechtmäßiger Anspruch besteht also,... zwar nicht gegen die Bank, aber gegen den Empfänger.
MfG!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
@Dookie
Im ersten Beitrag steht, dass swatcher beim falschen Empfänger 6 oder 7mal angerufen hat. Was soll das also bringen, jetzt zur Polizei zu gehen?
Erst schriftlich eine Frist setzen, dann- nach erfolglosem Ablaufen der Frist- zur Polizei.
@Dookie
Im ersten Beitrag steht, dass swatcher beim falschen Empfänger 6 oder 7mal angerufen hat. Was soll das also bringen, jetzt zur Polizei zu gehen?
Erst schriftlich eine Frist setzen, dann- nach erfolglosem Ablaufen der Frist- zur Polizei.
Ja klar, beweisen sollte man natürlich schon können, dass der Typ das bewusst nicht bezahlt.
Ich wollte mit meinem Post ja auch nur klar machen, dass es zwei paar Stiefel sind (Anspruch ggü.: Bank/Empfänger) und er durchaus Anspruch auf das Geld hat.
Eben weil es hier in manchen Posts so rüber kam, als hätte swatcher durch seinen Fehler bei der Überweisung keinen Anspruch mehr auf das Geld.
Hat halt dummerweise gerade deinen Post getroffen.
Hm, sind Anrufe unter Zeugen nicht gleichwertig zur schriftlichen Fristsetzung...?
Jein, denn ein Schriftstück hat immer eine stärkere Aussage als eine Aussage. Wenn er dann noch nachweisen kann, dass der Empfänger den Brief bekommen hat (per Einschreiben oder so) und auch ein explizites Datum drinnen steht ("binnen zwei Wochen" o.ä. reicht da nämlich auch nicht aus), hat er da definitiv bessere Karten als ein kleiner Anruf von dem die Gegenseite behauptet er habe nie stattgefunden.