Zitat:
Zitat von swatcher1 Hm, sind Anrufe unter Zeugen nicht gleichwertig zur schriftlichen Fristsetzung...? |
Jein, denn ein Schriftstück hat immer eine stärkere Aussage als eine Aussage. Wenn er dann noch nachweisen kann, dass der Empfänger den Brief bekommen hat (per Einschreiben oder so) und auch ein explizites Datum drinnen steht ("binnen zwei Wochen" o.ä. reicht da nämlich auch nicht aus), hat er da definitiv bessere Karten als ein kleiner Anruf von dem die Gegenseite behauptet er habe nie stattgefunden.