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Alt 29.05.2008, 09:59   #1 (permalink)
PC Schrauber
 
Benutzerbild von Berliner
 

Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 131

Berliner ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt

Frage Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Hallo leute,

mich würde mal einfach interessieren wie das bei uns hier in deutschland geregelt ist. angenommen man kauft sich ein produkt (IP-Network CAM für nicht gerade günstig Geld). Zuhause stellt man fest, dass die Cam für das gedachte vorhaben nicht geeignet ist. Zum beispiel, man möchte sie an nem System betrieben was nicht kompatible dazu ist. Muss der Verkäufer das Gerät zurücknehmen? Immerhin wurde es geöffnet und kurz genutzt. wenn ja, ist das fest geregelt per gesetz oder kann da jeder verkäufer anders mit umgehen? wie sieht die rechtsgrundlage da aus?
wäre mal interessant zu erfahren, kumpel hat da so nen problem, das der verkäufer ihm die ware nicht zurücknimmt, da verpackung etc geöffnet wurde.
wäre um hilfe und informationen sehr dankbar.
Berliner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 10:14   #2 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von Kommune23
 

Registriert seit: 22.01.2004
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Kommune23 ist ein wunderbarer AnblickKommune23 ist ein wunderbarer AnblickKommune23 ist ein wunderbarer AnblickKommune23 ist ein wunderbarer AnblickKommune23 ist ein wunderbarer AnblickKommune23 ist ein wunderbarer AnblickKommune23 ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Ruf den Shop an und frag mal ganz unwissend, wie die eine Rückgabe handhaben.

Alternativ kannste mal die AGB lesen. Dort sollte das eigentlich geregelt sein.
"‘Multiple exclamation marks‘", he went on, shaking his head, "‘are a sure sign of a diseased mind‘." Terry Pratchett

Kommune23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 10:28   #3 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Ja, prinzipiell muss der Verkäufer das innerhalb der Frist zurücknehmen.
Aber der Händler kann sehr wohl in die AGB schreiben, dass eine Verschlechterung durch Gebrauch den Warenwert im Fall des Widerrufs mindert. Dann bekommst du die Kosten nicht vollständig erstattet, sondern eben gemäß der in den AGB vereinabarten Konditionen.
(§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe)

Ob und inwiefern eine Verschlechterung eingetreten ist oder ob das noch unter "Prüfung" fällt kann dir hier aber keiner sagen.

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 10:44   #4 (permalink)
me!
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Benutzerbild von me!
 

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me! ist einfach richtig nettme! ist einfach richtig nettme! ist einfach richtig nettme! ist einfach richtig nett

Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

an sich haste in deutschland als Kunde ein 14 tägiges rückgabe recht dies gilt allerdings nur bei Online käufe oder über Telefon und zeitschrift. Also alles wo du die ware nicht in die hand nehmen kannst um sie dir genau anzuschauen. Bei ladeneinkäufe ist dies ja nicht der fall da kannst du dich beraten lassen und daher auch ein gerät holen was deinen wünschen entspricht. Es gibt aber Läden die bieten diesen 14tägige rückkaberecht auch bei Ladeneinkäufe an. Daher sollte sich dein kumpel mal schlau machen und nachfragen wie die das in dem Laden handhaben wo er das gerät gekauft hat. Sonst müsste das Gerät ein defekt haben und selbst dann ist der Hersteller/Verkäufer verpflichtet dir dein geld zurück zu geben erst beim 3ten mal zurück geben wegen einem defekt kannst du dein geld zurück verlangen. vorher musst du dem Hersteller/Verkäufer die chance auf instandsetzung geben.
me! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 10:48   #5 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

Registriert seit: 23.02.2007
Beiträge: 8.119

dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Jop, nach nochmaligem Lesen fällt mir auf, dass gar nicht erwähnt ist, ob es sich um Fernabsatz handelt. Von mir o.g. gilt nur für Fernabsatz!
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 11:00   #6 (permalink)
me!
Extrem Performer
 
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Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 1.098

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Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Aber wie cox schon schrieb sobald jemand in seinem AGB´s was anderes drin stehen hat gilt dies. daher immer bei einem kauf die AGB´s lesen, vorallem bei Onlineshops die einen nicht so seriösen eindruck machen.
me! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 11:15   #7 (permalink)
Extrem Tweaker
 

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Fr@ddy ist ein sehr geschätzer MenschFr@ddy ist ein sehr geschätzer MenschFr@ddy ist ein sehr geschätzer Mensch

Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Bei Onlineshops ist es ja über das Fernabsatzgesetz geregelt.

In einem Geschäft vor Ort gelauft besteht soweit ich weiss keine rechtliche Grundlage, die den Verkäufer verpflichtet etwas funktionsfähiges verkauftes zurückzunehmen.
Fr@ddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 12:08   #8 (permalink)
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Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Zitat:
Zitat von me! Beitrag anzeigen
Aber wie cox schon schrieb sobald jemand in seinem AGB´s was anderes drin stehen hat gilt dies. daher immer bei einem kauf die AGB´s lesen, vorallem bei Onlineshops die einen nicht so seriösen eindruck machen.
Naja verschlechtert, also zum Nachteil des Kunden ausgelegt dürfen die AGBs nicht sein, sonst wird dieser § ungültig und es gilt das gesetzliche...

AGBs sind neben der allgemeinen Aufklärungspflicht eigentlich auch noch dazu da, um für den Kunden noch eventuelle Verbesserungen einzubauen, die ihn locken könnten wie bspw. verlängertes Rückgaberecht von 14 Tagen auf einen Monat.


MfG!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]

Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Alt 29.05.2008, 12:28   #9 (permalink)
me!
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Registriert seit: 13.12.2006
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Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

ich denke in dem fall hier wäre es entweder von vorteil zu wissen wo dein kumpel eingekauft hat bzw wie er eingekauft hat um sich die AGB´s mal anzuschauen bzw dein kumpel soll sich die mal anschauen.

@Dookie so wars eigentlich von meiner seite aus gedacht. habs nur net geschaft das in meinen satzbau einzubringe.
me! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 12:39   #10 (permalink)
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Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Zitat:
Zitat von me! Beitrag anzeigen
ich denke in dem fall hier wäre es entweder von vorteil zu wissen wo dein kumpel eingekauft hat bzw wie er eingekauft hat um sich die AGB´s mal anzuschauen bzw dein kumpel soll sich die mal anschauen.

@Dookie so wars eigentlich von meiner seite aus gedacht. habs nur net geschaft das in meinen satzbau einzubringe.

Null Problemo... doppelt hält ja bekanntlich besser.
Dookie82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 12:40   #11 (permalink)
me!
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me! ist einfach richtig nettme! ist einfach richtig nettme! ist einfach richtig nettme! ist einfach richtig nett

Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

eben naja jetzt mal auf den theard ersteller warten. was er so zu uns spricht.
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Stichworte
fehlkauf, tägiges, umtauschrecht


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