Da sehe ich wieder viel Arbeit auf Anwälte und Gerichte zu rollen ...
Die Idee mit dem Lieferverzug ist übrigens keine Lösung. Die Frist beginnt erst mit Zugang der Belehrung bzw. bei Fernabsatz mit Eingang der Ware beim Empfänger.
Den von Taske aufgeworfenen Ansatz finde ich allerdings überdenkenswert. Wird ja heute schon bei vielen Apps so ähnlich praktiziert.
Nun könnte man diese Idee ja verfeinern:
Spiele- Demo
Film- Trailer
Musik- Anspielliste
Dann kommt zusätzlich zur Widerrufsbelehrung noch eine Extra-Klausel a la " ich hab die Lieder jetzt Probe (an)gehört und bin mir sicher, dass ich die CD/LP/Sammlung behalten will, schaltet mich bitte frei".
Warum sollte das technisch nicht machbar sein?
Jemand, der sich sicher ist, wird den download schnell frei schalten.
Jemand, der z.B. ein Geschenk für jemand Anderen gekauft hat, wird sich über die Rückgabemöglichkeit freuen.
btw.
Bei all der Regulierungswut wundert es mich, dass "die EU" immer noch nicht diese leidige Sommerzeit abgeschafft hat. Das wäre mal ne sinnvolle Maßnahme, die Freunde schafft