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Alt 29.05.2008, 11:15   #7 (permalink)
Fr@ddy
Extrem Tweaker
 

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Fr@ddy ist ein sehr geschätzer MenschFr@ddy ist ein sehr geschätzer MenschFr@ddy ist ein sehr geschätzer Mensch

Standard AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht?

Bei Onlineshops ist es ja über das Fernabsatzgesetz geregelt.

In einem Geschäft vor Ort gelauft besteht soweit ich weiss keine rechtliche Grundlage, die den Verkäufer verpflichtet etwas funktionsfähiges verkauftes zurückzunehmen.
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