AW: Fehlkauf? 14 tägiges Umtauschrecht? Bei Onlineshops ist es ja über das Fernabsatzgesetz geregelt.
In einem Geschäft vor Ort gelauft besteht soweit ich weiss keine rechtliche Grundlage, die den Verkäufer verpflichtet etwas funktionsfähiges verkauftes zurückzunehmen. |