Hallo,
geht man nach der aktuell gültigen Gesetzeslage, ist dein vorgehen zumindest strafrechtlich kritisch.
Quelle:
Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen (Leitfäden) - BITKOM
-> Download PDF -> Seite 8
Sicher, dass du überhaupt ein Passwort vergeben hast?
ansonsten ganz unbedenklich: Neuinstallation