AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Ein pauschale Aussage, dass soundsoviel % abgezogen werden, ist unsinnig und falsch.
Ich wiederhole mich gern:
Abzüge sind Lohnsteuer und SV-Beiträge - für beide gibts Untergenzen, diese liegen bei o. g. Summen. Der SV-Beitrag kann maximal durch die Auswahl der Krankenkasse variieren bzw. variiert werden (billige KK - mehr Geld).
Erst wenn man bei beiden Beträgen über die Untergrenze ist, dann kann man in etwas die Abzüge in % angeben - allerdings nur vage, da da oft die Lohnsteuerklasse und die unterschiedlichen Krankenkassenbeiträge nicht bedacht werden.
Der Abzug der Sozialabgaben beträgt im Durchschnitt (die bereits genannten) 21 % vom Brutto, der Lohnsteueranteil richtet sich nach Einkommen und Steuerklasse.
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