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17.06.2008, 17:39
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#1 (permalink)
| Overclocker
Registriert seit: 22.03.2005
Beiträge: 358
| Sozialabzüge bei Auszubildenden Hallo Leute,
habe mal die etwas andere frage. Ich wollte mal wissen wie viel Prozent mir von meinem Bruttolohn abgezogen werden in der Ausbildung. Vllt. weiß da jemand von euch bescheid. Land ist NRW vllt spielt das eine rolle. | |
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17.06.2008, 17:46
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#2 (permalink)
| Kaffeejunkie
Registriert seit: 01.05.2002
Beiträge: 5.035
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Das kann man pauschal nicht sagen, da es u.a. auch darauf ankommt.
Die aktuellen Zahlen vom Jan 08 findest Du in Wikipedia: Lohnnebenkosten – Wikipedia | |
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17.06.2008, 17:51
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#3 (permalink)
| Overclocker
Registriert seit: 22.03.2005
Beiträge: 358
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Danke schonmal, aber das bringt mich nicht wirklich weiter weil ich nicht weiß was ich davon alles selber bezahlen muss da ja auch die Firma einen teil trägt.
Edit: Hab nen guten Rechner gefunden, Brutto-Netto-Rechner - Steuern - AOL.DE | |
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17.06.2008, 17:54
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#4 (permalink)
| Heimkehrer
Registriert seit: 23.02.2003
Beiträge: 8.057
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Das hängt auch von der Höhe der Bezüge ab. Am besten fragst du entweder in der Personal-/Lohnabteilung deines Ausbildungsbetriebes oder- wenn du eine überbetriebliche Ausbildung machst, in deiner Berufsschule nach. | |
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18.06.2008, 07:07
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#5 (permalink)
| PC Schrauber
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 194
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Ich habe mal was von ca. 21% gehört ... mittlerweile wird es ein bisschen mehr sein, aber so in der Richtung kann man rechnen.
Aber wie schon gesagt ... kommt auf die Höhe der Bezüge, Steuerklasse, Kindern, Land, Ledig oder nicht usw. drauf an | |
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18.06.2008, 11:39
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#6 (permalink)
| Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 10.237
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Ob du Lohnsteuer zahlen musst, kannst du an Hand der Lohnsteuertabellen ablesen (die Grenze sind wohl 898 €). SV-Beträge sind ab 401 € zu zahlen (drunter ist ja Minijob und der ist abgabenfrei).
UnoOC | Nethands /// Regeln beachten - Suchfunktion benutzen /// Bildblog.de - Schlagzeil-O-Mat
Neid ist die deutsche Form der Anerkennung „Ringlein sehn heut lieblich aus, morgen werden Fesseln draus.“ Clemens Brentano /// "Keine schöne Frau kann die Erwartungen, die wegen ihres Aussehens in sie gesetzt wurden, über einen annehmbaren Zeitraum hinweg rechtfertigen." Kurt Vonnegut /// "Emanzipation ist der Versuch, auch häßliche Frauen in die Gesellschaft zu integrieren." Charles Bukowski /// Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden. /// ,,Zuerst schuf der liebe Gott den Mann, dann schuf er die Frau. Danach tat ihm der Mann leid, und er gab ihm Tabak." Mark Twain /// Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur blöd für die Anderen. Genau so ist es, ... wenn du dumm bist. |
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18.06.2008, 11:47
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#7 (permalink)
| Extrem Tweaker
Registriert seit: 08.10.2002
Beiträge: 1.527
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Als Azubi, der ja nicht die welt verdient, sind 20% abzug durchaus realistisch.
Schlag einfach mal bei wikipedia "lohnnebenkosten" und "lohnsteuertabelle" in google nach. Dann kennst dich schon sehr gut aus.
Bei den rechnern würd ich wetten, das nicht alle auf dem aktuellen stand sind. | |
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18.06.2008, 11:58
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#8 (permalink)
| Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 10.237
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Ein pauschale Aussage, dass soundsoviel % abgezogen werden, ist unsinnig und falsch.
Ich wiederhole mich gern:
Abzüge sind Lohnsteuer und SV-Beiträge - für beide gibts Untergenzen, diese liegen bei o. g. Summen. Der SV-Beitrag kann maximal durch die Auswahl der Krankenkasse variieren bzw. variiert werden (billige KK - mehr Geld).
Erst wenn man bei beiden Beträgen über die Untergrenze ist, dann kann man in etwas die Abzüge in % angeben - allerdings nur vage, da da oft die Lohnsteuerklasse und die unterschiedlichen Krankenkassenbeiträge nicht bedacht werden.
Der Abzug der Sozialabgaben beträgt im Durchschnitt (die bereits genannten) 21 % vom Brutto, der Lohnsteueranteil richtet sich nach Einkommen und Steuerklasse.
UnoOC | |
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18.06.2008, 17:05
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#9 (permalink)
| Overclocker
Registriert seit: 22.03.2005
Beiträge: 358
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Alles klar danke an alle. Jetzt habe ich noch eine anderen frage. Ein freund von mir fängt auch seine Ausbildung an dieses Jahr, aber sein Vater bekommt ABG2 aus irgendwelchen Krankheitsgründen, jetzt möchte er gern wissen ob Ihm dann was abgezogen wird von seinem Gehalt und wie viel % das wären. Vllt hat ja einer von euch ne Ahnung, hab auch schon gegoogelt zu dem Thema aber nichts brauchbares gefunden oder einfach nur falsch gegoogelt. | |
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19.06.2008, 06:37
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#10 (permalink)
| Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 10.237
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden Falls du mit ABG2 ALGII meinst, so wird deinem Freund nix abgezogen. Wenn er allerdings Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, dann wird sein Einkommen als Familieneinkommen gerechnet und auch auf das ALGII des Vaters angerechnet
UnoOC | |
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19.06.2008, 18:31
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#11 (permalink)
| Lecker Forenbrot
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 14.992
| AW: Sozialabzüge bei Auszubildenden | |
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