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Alt 10.10.2008, 20:59   #59 (permalink)
wagonyc
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Standard AW: Die Finanzkrise

Zitat:
Zitat von robert Beitrag anzeigen
bundeswehr im inland einsetzen ist verfassungswidrig.
Noch!
Zitat:
...
Nahezu unbemerkt von der öffentlichkeit hat die spd am wochenende ihre alten vorbehalte aufgegeben und einigte sich mit der cdu auf eine novellierung des absatzes 35, der um folgende zwei punkte ergänzt werden soll:

(4) reichen zur abwehr eines besonders schweren unglücksfalls polizeiliche mittel nicht aus, kann die bundesregierung den einsatz von streitkräften mit militärischen mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen bekämpfung erforderlich ist, kann die bundesregierung den landesregierungen weisungen erteilen. Maßnahmen der bundesregierung nach den sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf verlangen des bundesrates im übrigen unverzüglich nach beseitigung der gefahr aufzuheben.

(5) bei gefahr im verzug entscheidet der zuständige bundesminister. Die entscheidung der bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen
...

Quelle: der spiegelfechter -die wacht am rubikon
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