AW: Bundesverfassungsgericht kippt Kürzung der Pendlerpauschale Ne, die Herangehensweise ist zu simpel.
Also kleines Beispiel:
Einfache Wegstrecke von Zuhause zur Arbeit: 30 km. Dazwischen auf halber Strecke direkt an der Straße ein Aldi. Auf dem Rückweg von der Arbeit stellt Peter Pauschalpendler fest, dass er noch ein Feierabendbier braucht. Also biegt er nach 15km auf zum Aldi ab, die 200m auf den Parkplatz - geschenkt.
So, der Peter kauft sein Bier und steigt in sein Auto.
Und zack! Schon sind die restlichen 15km keine reine Arbeitsfahrt mehr sondern gleichzeitig eine Privatfahrt - wird aber voll und ganz angerechnet.
Warum ist das problematisch? Weil Bernhard Bahnpendler auch sein Ticket über PP abrechnet. Aber wenn der Bernhard dann noch sein Feierabendbier will, dann muss er sich _extra_ noch in sein Auto setzen und zum Aldi fahren, weil das in der Bahn nicht möglich ist, die biegt nämlich nicht beim Aldi auf den Parkplatz ab.
Und die Rechnung funktioniert auch noch wenn man 5km Umweg fährt.
Logisch, oder? |