Der Kommanditist haftet - nicht unbedingt direkt, beschränkt durch Kommanditeinlage bzw. Haftsumme - aber er haftet. Der Komplementär haftet sogar mit seinem gesamten Vermögen.
Und ja, der Komplementär hat im Fall des Falles allen Grund zum Wehklagen, der ist dann nämlich der Angesch....
Oder irre ich mich jetzt?
Und ich bin der Überzeugung dass auch bei Verlustbeteiligungen Geld in Unternehmen getragen würde, nur nicht in so viele und vor allem nicht in solche, die außer einer großen Vision fast nichts vorzuweisen haben.
Der Punkt ist dabei das Vertrauen. Nämlich trotz der temporären Verlustbeteiligung weiterhin an die Unternehmensziele (Visionen) zu glauben und damit an einen Gewinn am Ende.
Wer glaubt er könne immer nur gewinnen, ohne auch mal einen Verlust hinnehmen zu müssen, der schwindelt sich doch nur selber in die Tasche...
LG