Zitat:
Zitat von borsti bideru ich würde das an deiner Stelle einfach wieder zusammenbauen und einschicken und mir nicht erst noch das Wohlwollen anderer dazu einholen. |
Und sich damit rechtlich des Strafbestandes vorsätzlicher Betrug schuldig machen, wenn er nicht angibt die Kühler demontiert zu haben. Der Händler und der neue Käufer sind ja nicht mehr berechtigt Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
@Borsti
Ich will dich mal sehen, wenn dir versehentlich (weil der Wareneingang gepennt hat) so ein verbasteltes Board verkauft wird. Beweise dann mal, dass du nicht drann rumgebastelt hast.
Rumgebastelt > Board behalten und gut ist.
Ciao MoB