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Alt 13.07.2009, 18:44   #1 (permalink)
Taschenrechner
 

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bideru befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Hallo,

wie bei allen Mainboards, die ich kaufe, nutze ich immer meine favorisierte Wärmeleitpaste, sowohl für den CPU als auch für den onboard Chip.

Bei meinem aktuellen Board habe ich allerdings Folgendes entdeckt, als originale WLP weg war:

http://s8b.directupload.net/images/0...p/5ofxayi2.jpg

http://s5b.directupload.net/images/0...p/bko3grpv.jpg

http://s3b.directupload.net/images/0...p/kkijkvyf.jpg

Ich weiß, daß schon einige Leute es geschafft haben eine Ecke am DIE des Prozessors abzubrechen (z.B. beim Athlon Sockel A), was mir bisher noch nie passiert ist.
In diesem Fall sieht es auch eher so aus, als wären die beschädigten Bereiche "angefressen". Auch der helle Bereich sieht aus wie Abrieb.
Am Kühlkörper kann man auch den Bereich sehen wo die defekte Ecke saß.

Also, das Board ist neu und war noch nicht in Betrieb und ich möchte es ganz ehrlich auch nicht benutzen. Desweiteren ist der beschädigte Teil nicht durch Eigenverschulden entstanden.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Garantie aus. Ich würde ja gerne die Wahrheit sagen, aber hinterher auch nicht leer ausgehen.

Was meint ihr ?

Gruß
K
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Alt 13.07.2009, 18:56   #2 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Naja ich würde keinesfalls sagen, dass du den Kühlkörper abmontiert hast, sonst wird es sicher heißen es war dein Eigenverschulden. Aber muss ja keiner wissen, wenn das Board wirklich defekt ist dann ist es eben defekt, aber dazu müsstest du es schon mal ausprobieren.
Muss aber nicht unbedingt defekt sein. Die Chips werden ja auf großen Platten gefertigt wo viele nebeneinander liegen, und dann zersägt. Deshalb hat jeder Chip auch immer einen kleinen "Rand" außen, wo gar keine Strukturen drauf sind und es deshalb egal ist wenn ein kleines bisschen außen abgebrochen ist. Kommt halt drauf an wie viel.
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Alt 13.07.2009, 19:07   #3 (permalink)
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bideru befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Also ich habe es jetzt mal getestet und es läuft alles einwandfrei - so ist zumindest mein erster Eindruck.

Trotzdem bin ich da etwas misstrauisch, zumal ich so eine "Beschädigung" noch nie gesehen habe. Ich hätte es halt lieber von Anfang an im tadelosen Zustand.

Ist das denn ein so sensibeles Thema, wenn man den Kühlkörper abbaut ? Ich meine bei meinem letzten Board war das Abziehen des Moles-Steckers ein Unterfangen, bei dem mehr kaputtgehen hätte können.

Und was wäre, wenn die Beschädigung offensichtlich schon ab Werk bestand ?
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Alt 13.07.2009, 19:17   #4 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Ein Abmontieren der Werkseitig montierten Kühlkörpers bedeutet immer Garantieverlust, so wird das soviel ich weiß überall gehandhabt.
Ohne abmontieren hättest du das garnicht entdecken können, also auch keine Chance auf Garantie. Die Funktion ist ja offensichtlich nicht eingeschränkt, und optische Mängel lassen sich in dem Fall wohl kaum reklamieren.
Wie siehts denn mit Rückgaberecht aus?
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Alt 13.07.2009, 20:35   #5 (permalink)
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bideru befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Klar könnte ich einfach vom Kauf zurücktreten, das wäre das Einfachste.

Allerdings fände ich es unfair dem Händler gegenüber, weswegen ich dies auch nicht tun werde.

Es ist halt die Frage, wie der Händler die Beschädigung selber deutet:

Wenn er meint, die Beschädigung ist schon ab Werk vorhanden gewesen würde es das Board zurücknehmen, da er es vom Hersteller ersetzt bekäme. Wenn er es aber als Eigenverschulden abtut - und das werden wohl sehr viele Händler so machen, da sie von diesen Dingen halt keine Ahnung haben - werde ich auf dem Board sitzen bleiben.

Ich muß auch ehrlich sagen, das ich eine solche Beschädigung noch nie gesehen habe und leider nicht abschätzen kann, ob es nicht doch kaputtgehen könnte.
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Alt 13.07.2009, 20:41   #6 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Lass es so, wenns läuft läufts, ohne große Einwirkung wird der physische Schaden nicht größer.
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Alt 14.07.2009, 07:51   #7 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Hi,
das bissel "Abrieb" ist unkritisch. Garantie ist eh futsch. Wer so einen Blödsinn macht ist selbst schuld. Sinnloses Abbauen der Chipsatzkühler macht keinen Sinn. Ausserdem schauen die Hersteller SEHR genau hin, wie die Haltebolzen der Kühlkörper aussehen. Leichte Zangenabdrücke lassen sich in der Regel nicht vermeiden.

Ciao MoB
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Alt 14.07.2009, 08:25   #8 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Ich bin auch der Meinung, wenn es fuktioniert, dann kannst du es auch benutzen.
Teste es einfach mal richtig mit ein paar Belastungstest ala Prime95 und wenn es dem nicht standhält, dann sofort zurückschicken.

Ich hatte damals auch einen Athlon 1400MHz im Einsatz, der genauso aussah und der ging einwandfrei - über Jahre.
Mein PC <~> Folding@Home <~> HWbot OC Team
In der Industrie gibt es einheitliche Standards - Jeder Hersteller hat seine eigenen.
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Alt 14.07.2009, 09:08   #9 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Zitat:
Zitat von vcmob Beitrag anzeigen
Hi,
Wer so einen Blödsinn macht ist selbst schuld.

Ciao MoB
Wieso Blödsinn ? Die Hersteller nehmen meist billige WLP und diese ist auch noch sehr unsauber verteilt. Ich mache das so seit etwa 13 Jahren. Da ist noch nie etwas passiert und es wird auch in Zukunft nichts passieren.
Das was auf den Bildern zu sehen ist ist nicht durch die Demontage des Kühlkörpers entstanden und wer das Gegenteil behauptet hat keine Ahnung !

Vor vielen Jahren gab es mal diverse Berichte über abgebrochene Ecken am DIE; das war meistens beim Athlon Thunderbird in Kombination mit Kühlern aller Hedgehog, die über 600g wogen und ohne Spacer montiert wurden. Aber solche abgebrochenen Ecken sind mit der auf den Bildern nicht zu vergleichen.

Und...was für Zangenabdrücke ?
bideru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 09:12   #10 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Zitat:
Zitat von bideru Beitrag anzeigen
Und...was für Zangenabdrücke ?
Es geht um die Abdrücke an den Stiften, die den Kühler auf dem Mainboard halten. Und die sieht der Hersteller ziemlich sicher.
Ich hab das aber auch schon mit den Fingern gemacht, da gibt's dann logischer Weise auch keine Zangenabdrücke.
hoyy ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 09:21   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von bideru Beitrag anzeigen
Die Hersteller nehmen meist billige WLP und diese ist auch noch sehr unsauber verteilt.
Die Paste ist die, welche der Hersteller für ausreichend spezifiziert hat. Meist nicht leitende Silikonpasten oder Klebepads. Hat den Vorteil, dass man keinen großen Aufwand wegen zus. Isolierung von Bauteilen betreiben muss. Wenn dann doch was abbrennt ist es ein Garantiefall.

Wenn du nun die Paste austauschst muss der Kühler demontiert werden. > Garantie futsch. Vorteil dieser Aktion > KEINER. Ob der Chip/Spannungswandler unter billiger Paste oder Pad 2 Grad kühler läuft ist vollkommen Wumpe. Bzgl. Garantie, sehen die Hersteller z.T. schon sehr genau hin ob an dem Board manipuliert wurde.

Ciao MoB
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Alt 14.07.2009, 11:26   #12 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

bideru ich würde das an deiner Stelle einfach wieder zusammenbauen und einschicken und mir nicht erst noch das Wohlwollen anderer dazu einholen.

Was nun moralisch richtig ist,
ob ich nun die Haltbarkeit meines Produkts durch das hantieren am kühlern verlängern will, oder bescheidene Temps mit Pochen des Garantieerhalts einfach hinnehme ... da kann man sich wohl drüber streiten ....
borsti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 11:53   #13 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Zitat:
Zitat von borsti Beitrag anzeigen
bideru ich würde das an deiner Stelle einfach wieder zusammenbauen und einschicken und mir nicht erst noch das Wohlwollen anderer dazu einholen.
Und sich damit rechtlich des Strafbestandes vorsätzlicher Betrug schuldig machen, wenn er nicht angibt die Kühler demontiert zu haben. Der Händler und der neue Käufer sind ja nicht mehr berechtigt Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

@Borsti
Ich will dich mal sehen, wenn dir versehentlich (weil der Wareneingang gepennt hat) so ein verbasteltes Board verkauft wird. Beweise dann mal, dass du nicht drann rumgebastelt hast.

Rumgebastelt > Board behalten und gut ist.

Ciao MoB
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Alt 14.07.2009, 11:56   #14 (permalink)
TPC Rampensau
 
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Komisch dass du an anderen Stellen da nicht so kritisch bist.
http://www.tweakpc.de/forum/der-kauf...tml#post629129

Und die von dir favorisierten pretestet CPUs laufen auf deinem Brett dann sicherlich auch nur in den entsprechenden Normen.


Mir kommt dein Vortrag hier sehr scheinheilig vor...
borsti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 12:05   #15 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Hi,
wer übertaktet bzw. mit WaKü hantiert ist sich des Risikos in der Regel bewusst. Das heisst halt, wenn was schief geht bezahlt man es aus eigener Tasche. Ich weiss jetzt nicht, was der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen mit meinen bisherigen Antworten zu tun hat.

Einfach mal kurz und knapp:
Kühler ab > Garantie weg. Übertakten > Garantie weg. > Schlägt die Defekthexe zu ist das Schicksal bzw. persönliches Pech.

Rumbasteln + Zurückschicken > Betrug am Verkäufer/Hersteller/Nächsten Kunden.
Ich weise auch konsequent auf diesen Umstand hin, wenn es bei OC-Themen um das Thema 3 CPUs bestelleen, austesten und 2 zurückschicken geht.

So einfach ist das. Frag mich was es da zu diskutieren gibt.

Wenn der Händler bei der Wareneingangskontrolle die Bastelei feststellt ist er rechtlich berechtigt, eine Überprüfungspauschale sowie das Porto in Rechnung zu stellen. Eine Rückgabe im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist es definitiv nicht mehr.

Ciao MoB

Geändert von vcmob (14.07.2009 um 12:17 Uhr)
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Alt 14.07.2009, 23:18   #16 (permalink)
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bideru befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Das mit dem Garantiefall beim Abmontieten eines Kühlers ist seit Jahren ein Thema. Ich glaube keiner kennt wirklich die Rechtslage. Da ich damit angefangen habe lange bevor es die heutigen Artikel wie Kühlkörper und Wasserkühlung im Internet massenhaft zu kaufen gab (damals mußte man sich Dinge wie Wasserkühlung noch selber bauen!) bin ich halt nicht so auf dem Laufenden, zumal ich in den ganzen Jahren noch nie einen Artikel - seit es CPU, MB oder Graka - reklamieren mußte.

Ich verstehe, wenn sich hierbei jemand aufregt. Aber im Endeffekt könnte ich mich doch auch ein bischen verarscht fühlen. Wer sagt mir denn, daß ich nicht auch ein schon reklamiertes MB bekommen habe ??? Und nur weil ich dann die Makel entdecke habe ich auf einmal keinen Anspruch mehr ?

Da das Board läuft kann ich noch einmal ein Auge zudrücken, aber wenn ich (viel) Geld ausgebe für ein Board, dann kann ich verlagen, das ALLES tiptop ist. Und mal ganz ehrlich - ich kann mir nicht vorstellen, daß einer von euch darüber so einfach hinweg sehen würde, oder ?!

Ich wollte halt nur mal so fragen, was ihr davon haltet...
bideru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2009, 07:56   #17 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Hi,

Zitat:
Zitat von bideru Beitrag anzeigen
Ich glaube keiner kennt wirklich die Rechtslage.
Die Rechtslage ist in diesem Fall vollkommen eindeutig. Im Sinne des 14-tägigen Rückgaberechts laut Fernabsatzg hast du alles zu unterlassen, was den Wert bzw. die Wiederverkaufbarkeit das Artikels beeinträchtigt. Andernfalls ist der Händler berechtigt die Rücknahme zu verweigern bzw. dir Wertminderung in Rechnung zu stellen. In deinem Fall wäre das Wechseln der WLP ein solcher Grund wo das Rüchkgaberecht nicht mehr greift. Zeigst du die gamchten Veränderungen beim Händler nicht an, begehst du eine Straftat (ob die nun nicht geahndet wird, weil es keiner merkt ist irrelevant).

Im Rahmen der Garantie (gesetzlich min. 6 Monate) wärst du in der Beweispflicht zu beweisen, dass der Schaden nicht durch die Bastelei entstanden ist. Wird leicht schwierig. Evtl. kannst du ein Gutachten auf deine Kosten erstellen lassen. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, schließen die Hersteller in den Garantiebedingungen "Bastelschäden" kategorisch aus.

Ciao MoB
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Alt 15.07.2009, 09:05   #18 (permalink)
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bideru befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Wie sollte man dadurch den Wert mindern ? Ich löte ja keine Elkos ab oder reiße die Usb-Ports runter ! Dies würde den Wert mindern. Das Risiko Beschädigungen am Board zu verursachen durch irgendeinen "Monster"-CPU-Kühler ist weitaus höher.

Ich weiß nicht, ob man das vergleichen kann, aber die Hersteller schreiben auch man dürfe z.B. bei einem DVD-Player nicht das Gehäuse öffnen und nach einem Defekt suchen, da sonst die Garantie verfällt. Das ist Quatsch. Man darf Schrauben an einem Gehäuse lösen ohne das die Garantie darunter leidet.
bideru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2009, 09:57   #19 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Zitat:
Zitat von bideru Beitrag anzeigen
Wie sollte man dadurch den Wert mindern?
Drann rumbasteln = Wert der Sache mindern, da diese nicht mehr im Orignalzustand ist. Oder würdest du ein Board ohne Murren kaufen wo Heinz Müller vorher dran herumgefriemelt hat? Der Kühler wurde demontiert > Das ist definitiv keine Aktion, die unter normales Ausprobieren während der 14-tägigen Rückgabefrist fällt. Also war es das mit zurück schicken.

Was du danach bzgl. der Garantie/Gewährleistung machst, ist eine ganz andere Sache.

Von der Sache her, minderst du schon den Wert der Sache wenn man eine Blisterverpackung aufschneidet. Dafür könnte der Händler schon eine gewisse Wertminderung geltend machen, da er das Produkt ja nicht mehr als 100% Neu verkaufen kann.

Ciao MoB
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Alt 15.07.2009, 19:44   #20 (permalink)
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Zitat:
Im Rahmen der Garantie (gesetzlich min. 6 Monate) wärst du in der Beweispflicht zu beweisen, dass der Schaden nicht durch die Bastelei entstanden ist. Wird leicht schwierig. Evtl. kannst du ein Gutachten auf deine Kosten erstellen lassen. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, schließen die Hersteller in den Garantiebedingungen "Bastelschäden" kategorisch aus.
Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer der Garantie!

Also sprechen wir mal von Gewährleistung und hier gilt die ersten 6 Monate eine "vermutete" Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Fehler beim Ausliefern noch nicht vorhanden war.

Zitat:
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, schließen die Hersteller in den Garantiebedingungen "Bastelschäden" kategorisch aus.
Interessiert in dem Fall nicht, da es nicht um eine freiwillige Garantie des Hersteller geht (wofür der Hersteller Bedingungen stellen kann), sonder um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers (wo er im Kaufvertrag Einschränkungen machen kann).


Ich bin nur Laie und deshalb, kann ich natürlich nicht garantieren, dass obige Angaben stimmen.
chrisr15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2009, 20:33   #21 (permalink)
djs
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djs ist jedem bekanntdjs ist jedem bekanntdjs ist jedem bekanntdjs ist jedem bekanntdjs ist jedem bekannt

Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Ich vermisse irgendwie meinen Beitrag.

Die maximale Garantie darf in Deutschland bei 30 Jahren liegen. In den USA und anderen EU Ländern ist es was anderes.

Die Mainboards werden auch nur in Handarbeit am Fliessband zusammengebaut und dort sitzen auch nur Menschen.
Beim Zusammenbau Ecke abgebrochen, trotzdem Funktionstest bestanden, wird verkauft.

Im Umkehrfall, wenn der Kunde den Mangel des Chipsatzes nicht entdeckt und das Mainboard durch einen Chipsatzdefekt nach einem Jahr wieder an den Hersteller zurück geht, wird dieser wohl kaum Gewährleistungsansprüche geltend machen, auch wenn der Kühlkörper nie abgenommen wurde.

@Chris15
Übrigens dürfen die AGB's im KV dem Kunden gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung keine Nachteile bieten.

Gruß
djs ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
beschädigung, chip, onboard


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