AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip) Hi,
wer übertaktet bzw. mit WaKü hantiert ist sich des Risikos in der Regel bewusst. Das heisst halt, wenn was schief geht bezahlt man es aus eigener Tasche. Ich weiss jetzt nicht, was der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen mit meinen bisherigen Antworten zu tun hat.
Einfach mal kurz und knapp:
Kühler ab > Garantie weg. Übertakten > Garantie weg. > Schlägt die Defekthexe zu ist das Schicksal bzw. persönliches Pech.
Rumbasteln + Zurückschicken > Betrug am Verkäufer/Hersteller/Nächsten Kunden.
Ich weise auch konsequent auf diesen Umstand hin, wenn es bei OC-Themen um das Thema 3 CPUs bestelleen, austesten und 2 zurückschicken geht.
So einfach ist das. Frag mich was es da zu diskutieren gibt.
Wenn der Händler bei der Wareneingangskontrolle die Bastelei feststellt ist er rechtlich berechtigt, eine Überprüfungspauschale sowie das Porto in Rechnung zu stellen. Eine Rückgabe im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist es definitiv nicht mehr.
Ciao MoB |