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Alt 28.09.2009, 14:23   #23 (permalink)
dr_Cox
Coxito ergo sum
 
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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Bundestagswahl am Sonntag - Jeder hat eine Stimme!

Welche Rechte von Privatleuten? Jedem, der mit dem Urheberrecht ein Problem hat bei einem Produkt, steht frei, es nicht zu nutzen. Es ist ja niemand gezwungen etwas zu kaufen; "nein" zu sagen ist wahrscheinlich eine der größten (Verbraucher-)Freiheiten überhaupt.

Man müsste also erstmal definieren, was diese ominösen Rechte von Privatleuten sind, welchen Bereich des Urheberrechts - und geistigen Eigentums - sie betreffen, in welchen Produktkategorien (da gibts durchaus große Unterschiede), wie weit die gehen und wo sie ihre Grenzen haben.
Erst dann kann man anschließend über entsprechende Vertriebswege und ggf. Sanktionierung bei Verstoß sprechen.

Also es ist ja z.B. ein Unterschied, ob du 'nem Kumpel ne mp3 schickst und sagst: Hör da mal rein, den Song find ich gut - ich vermute kein aufrichtiger Musiker käme auf die Idee zu sagen: "Heh, da entgeht mir Geld" - das Geld hätte er nie verdient, weil dein Kumpel den Song wohl nie gehört hätte.

Oder ob du ne Spielkonsole kaufst und die so moddest, dass sie in Zukunft Dinge tut, die der Hersteller nicht vorgesehen hat. Nämlich beispielsweise der Umgang mit nicht käuflich erworbenen Game-Medien (Stichwort Kopierschutz)
Da ist die Intention eine andere: Du verlierst in dem Moment die Produktgewährleistung und die ist ja finanziell höher anzusiedeln als ein popeliges Game. Ergo hat das was du tust zum Ziel, mindestens so viele nicht käuflich erworbene Games auf der Konsole zu zocken, dass du den Verlust der Gewährleistung wieder reinspielst (andernfalls wäre jemand der sowas macht ökonomisch so dämlich, dass er die komplexen Fragen des Urheberrechts sowieso nicht schnallen würde).

Oder was ganz anderes: Die Forderung der PP, dass Forschungsergebnisse, die unter Einbezug öffentlicher Mittel entstanden sind, prinzipiell frei (im Sinne von unentgeltlich) zugänglich sein sollten (Open Access Diskussion). Dabei hat derjenige, der diese Ergebnisse erarbeitet hat meiner Ansicht durchaus ein Recht an seinem geistigen Eigentum - hätte er sich nicht die Mühe gemacht, stünden gar keine Ergebnisse da, egal ob öffentliche Mittel vorhanden sind oder nicht!
Weil wenn man den Gedanken weiterspinnt, so basiert die Arbeit von geschätzten 99% aller Menschen in diesem Land darauf, dass sie ihr Know-How an einer öffentlich finanzierten Bildungseinrichtung erworben haben. Darf man deswegen jetzt alles und jedes gratis haben?
Nur weil der Bäcker durchs Lesen lernen in der Grundschule Brötchen nach Rezepten backen kann, heißt das doch wirklich noch lange nicht, dass ich diese Brötchen dann für lau kriege, oder?

Sprich, erstmal muss man ein Konzept vorlegen und nicht einfach mal ins Blaue hinein irgendwelche Sachen aufzählen, die Einem - oder im Falle von Parteien Mehreren - nicht passen.
Dann, wenn so ein differenziertes Konzept da ist, kann man damit an eine Öffentlichkeit und das zur Diskussion stellen.

"Klar machen zum Ändern" ist ja ein echt netter Slogan; aber was genau und wie genau... das vermisst man.
Hab ich aber schon oft angeführt

LG
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