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Alt 24.10.2009, 00:00   #6 (permalink)
Uwe64LE
Heimkehrer
 
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Uwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Ärger mit D2 vodafone CallYa ...

Wenn du aus deiner Wohnung ausziehst, hat der nächste Mieter "deine" alte Adresse.
Wenn dir das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, bekommt dein Nachfolger "deine" Stelle.
Wenn deine PrePaid Karte verfallen ist, wird nach einer gewissen Zeit "deine" Nummer wieder frei und jemand anders bekommt sie.

Wo ist das Problem?
Sollen die dich jetzt jeden Monat anrufen, ob du schon verstorben bist und sie "deine" Nummer jetzt verwenden dürfen?

Das Einzige, worüber man streiten könnte, ist das Guthaben von 6,70€- falls du das irgendwie belegen kannst.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob die neue Regelung (Guthaben dürfen nicht ersatzlos verfallen) auch rückwirkend für alte Verträge gilt.
Die Urteile aus den Jahren 2006 und 2007 (von denen einige wohl auch immer noch nicht rechtskräftig sind) forderten IMHO nur die Änderung in den jeweiligen AGB,
was nach meinem Rechtsverständnis ja nur nachfolgend (mit den geänderten AGB) abgeschlossene Verträge betreffen würde.

Außerdem bedeutet dies ja trotzdem nicht, dass deine Karte eine unbegrenzte Laufzeit hat und die Nummer an dich gebunden sein würde.

btw. nur mal als Gedankenanstoß (du warst doch der, der seinem Anwalt keine eMail schickt, sondern nur Fax mit Sendebestätigung? ):
Wenn du jetzt per Einschreiben mit Rückschein dein Guthaben zurückforderst und vodafone dann einen Nachweis fordert, den du dann aus Beweisgründen wieder per ES/RS schickst,
was meinst du, wie viel Geld von den 6 Euro 70 cent übrig bleibt?
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