Der BGH hat zu Gunsten der Industrie die Patentierung von jeglicher Software für zulässig erklärt. Somit darf man sich als kleiner Programmierer schon mal auf eine Abmahnwelle einstellen und das Abmahnanwaltsgesindel darf sich über eine riesige Einnahmequelle zu lasten der arbeitenden Menschen freuen.
Quelle:
Bundesgerichtshof: Jegliche Software ist potenziell patentierbar - ITespresso.de