AW: BGH macht Weg für Softwarepatentierung frei ich habe keines wegs vor das patentwesen anzugreifen. es wiederstrebt mir nur, dass man als kleiner privatmann zur zielscheibe besagter abmahnanwälte (nicht zu verwechseln mit seriösen anwälten, die die berechtigten interessen ihrer mandanten vertreten und nicht nur vom missbrauch des gesetzes zum schaden unwissender bürger leben) geworden ist.
die relationen sind imho vollkommen aus dem ruder gelaufen.
beispiel: lieschen müller bastelt sich eine kleine hp, hat aber keine ahnung dass sie ein impressum darauf haben muss (wozu auch immer das bei einer kleinen privatseite ohne kommerziellen oder politischen hintergrund gut sein soll). sie erhält ne dicke abmahnung und muss ein für ihre verhältnisse kleines vermögen bezahlen, ohne irgendwem in irgend einer form einen schaden zugefügt oder böswillige absichten gehabt zu haben.
beispiel 2: klein kläuschen hat in der schule programmieren gelernt und bastelt in seiner freizeit an einem kleinen tool, dass er kostenlos und quelloffen zum download anbietet. jetzt findet irgend ein softwarekonzern per software, die automatisch das internet nach quellcodezeilen durchforstet, die auch in der konzerneigenen software vorkommen und verklagt klein kläuschen auf 30.000,- € schadensersatz wegen verletzung ihres softwarepatents, das klein kläuschen gar nicht kannte.
da fehlt imho einfach jede relation. wenn ein unternehmen patente eines anderen verletzt und profit damit macht, dann ist das gerechtfertigt, aber wenn jetzt jede zeile code patentiert werden kann, kann man sich wohl ausmalen, wie lange es dauert bis es keine sinnvolle zeile quellcode mehr gibt, die man ohne teure nutzungsgebühren nutzen darf. |