Zitat:
Ab dem Zeitpunkt seiner Vereidigung erhält der Bundespräsident eine Besoldung. Der Grundsold des Bundespräsidenten beträgt 10/9tel der Amtsbezüge (Grundbezüge) der Bundeskanzler(-innen), seit 2009 also etwa 251.000 €[15] im Jahr. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt wird die Besoldung ungeschmälert auf Lebenszeit als Ehrensold weitergezahlt, vgl. § 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten.[16] |
Der Abschnitt wurde zwar nun schon mehrfach überarbeitet und die Zahlen schwanken zwischen 200.000 und 280.000, aber da auch in der Tagespresse gleiches behauptet wird, gehe ich mal von einem ziemlich hohen Wahrheitsgehalt aus.
Die zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 78.000€ wird wohl wegfallen, da der zu Grunde liegende Aufwand nicht mehr vorhanden ist.
Quelle
Soll ich nun auch noch die Wiesbadener Presse online durchsuchen, um eine weitere Quelle anzugeben?