Zitat:
Zitat von poloniumium da die rückgabe aber ohne angabe von gründen im rahmen des fernabsatzgesetzes erfolgt, habe ich mal vom schwager eines freundes einer angeheirateten cousine gehöhrt, dass deren schwester der großmutter des ... (wehe es zeichnet einer nen stammbaum ) ganz ruchlos die ware geprüft und dann einfach ohne angaben von gründen zurückgeschickt hat. war aber ne person ohne gewissen, die webseiten im netz beim verlassen nicht wieder ordentlich hochscrollt... |
Ich scroll immer hoch wenn ich ne Webseite verlass. XD
War ja auch nur Ausnahmefall von mir geschildert. Habe beides schon erlebt, will damit den TE auch auf keinen Fall oder so einschüchtern das er es nicht mehr zurückschicken kann.
Aber man hört es halt immer öfter: "Ja dann schicks doch nach 2 Wochen zurück... Is ja gsetzlich geregelt!!!111elf" und das stimmt eben nicht so einfach.
Das wollte ich halt damit nochmal erläutern.