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Alt 31.10.2010, 12:12   #25 (permalink)
vanDayk
Abakus
 

Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 48

vanDayk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Dummfang bei Prozessorkauf C2 feat. C3 Stepping

Also wenn nicht separat darauf hingewiesen wird, dass nicht genau der Prozessor geliefert wird, der bestellt worden ist, könntest Du einen Vermögensschaden geltend machen, d.h. Arbeitsstunden Ausfallzeiten etc.
Die Höhe wird meistens in den AGBs beschränkt. Wenn Du allerdings Deine Forderung bei Gericht durchsetzten willst, dauert es erstens sehr lange und zweitens kennen sich die Richter mit der Technik noch weniger aus und können hier keinen wirklichen Leistungsunterschied begreifen.
Wird also sehr schwierig sein, hier etwas durchsetzen zu können.
Also lieb den Händler nach einem Rabatt fragen für den nächsten Einkauf oder Preiserlass, wenn Du mit den anderen Spezifikationen leben könntest ...
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