Rein aus rechtlicher Sicht hast du nichts zu befürchten:
§ 312 b BGB Fernabsatzvertrag, Fernabsatz-Gesetzestexte vom Neuen Schuldrecht § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen und
§ 355 BGB Das neue Widerrufsrecht Gesetzestexte vom Neuen Schuldrecht § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen