jetzt mal abseits von dem spezialfall:
die sache funktioniert bei immateriellen gütern nicht so recht.
glaubst du du kannst nen itunes-artikel wie ne mp3 zurück geben? ok, aus dem android-markt kenn ich die regelung, dass man 30min zur ansicht der shareware hat, aber das wird für nen einweg-key nicht fuppen.
ich find das auch immer kontraproduktiv, wenn jemand mit solchen drohungen rumfuchtelt.
*anekdote start* nen 28cm pfannendeckel bei ebay gekauft, nen 26er geliefert bekommen.
polo wollte nun komplettes geld zurück oder noch rückversand drauf, wenn es zurück soll.
verkäufer hat polo erzählt die rücknahme wäre pure kulanz weil privat und der schwager wäre anwalt.
polo fragt ob er den schwager bezahlen könne für ihn ein fahrrad als porsche zu verkaufen weil 26=/=28 (grober verkäuferfehler) und der "kaufvertrag" damit garnicht erfüllt sei.
verkäufer war auf einmal mit allen konditionen einverstanden
*anekdote ende*
genauso seh ich das hier. ich würds nicht drauf anlegen hier großartig mit rechts-sachen rum zu fuchteln. entweder kulanz oder ku-null für ti_ m.