AW: Die 10 größten Internet-Mythen und was dahinter steckt Die Nr. 8...Kündigungsrecht DSL-Vertrag nach Umzug ist wohl falsch...
" Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. "
BGH Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10 |