Die Kollegen von Schlaubi.de haben sich die Mühe gemacht und die zehn größten Internet-Mythen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Hier ist das Ergebnis.
Postet hier eure inhaltlichen Kommentare und Fragen zu den News.
AW: Die 10 größten Internet-Mythen und was dahinter steckt
Die Nr. 8...Kündigungsrecht DSL-Vertrag nach Umzug ist wohl falsch...
" Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. "
AW: Die 10 größten Internet-Mythen und was dahinter steckt
Kundenfreundlichkeit? Er müsste den Vertrag aber nicht auflösen, wenn er es genau nimmt und das Urteil kennen würde
Aus dem Urteil:
"...zutreffend davon ausgegangen, dass der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, grundsätzlich das Risiko trägt, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus familiärer oder beruflicher Veranlassung, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung ... dar..."
AW: Die 10 größten Internet-Mythen und was dahinter steckt
Zitat:
Anonymes Surfen schützt die Privatsphäre
Falsch: Anonymes Surfen mit einem sicheren Browser, wie z.B. Tor, kann die Privatsphäre schützen. Der Browser verschlüsselt die IP-Adresse und verhindert somit, dass besuchte Webseiten vom Internetprovider gespeichert werden. Eine Anonymität kann jedoch nicht zu 100% garantiert werden, und der Mythos ist somit falsch.
AW: Die 10 größten Internet-Mythen und was dahinter steckt
Zitat:
Zitat von TweakPC Newsbot
Wer den Internetanbieter wechselt, hat wochenlang kein Internet Falsch: Nach der Änderung des Telekommunikationsgesetztes von 2012 sind Internetanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, die Umschaltung eines Anschlusses innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. ...
Gegenfrage: Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Würde mich ja zu sehr interessieren, ob das mittlerweile wirklich problemlos funktioniert.
Btw. ich bin ein bisschen gebrandmarkt, weil ich bei der ersten Freischaltung meines DSL-Anschlusses vor 5 Jahren 3,5 Monate gewartet hab bis es endlich ging.
Mein PC <~> Folding@Home <~> HWbot OC Team In der Industrie gibt es einheitliche Standards - Jeder Hersteller hat seine eigenen.
Geändert von hoyy (12.02.2014 um 10:46 Uhr)
Grund: Tippen will gelernt sein
AW: Die 10 größten Internet-Mythen und was dahinter steckt
Zitat:
Zitat von dermuelli
Kundenfreundlichkeit? Er müsste den Vertrag aber nicht auflösen, wenn er es genau nimmt und das Urteil kennen würde
Aus dem Urteil:
"...zutreffend davon ausgegangen, dass der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, grundsätzlich das Risiko trägt, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus familiärer oder beruflicher Veranlassung, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung ... dar..."
und wie sieht das dann aus? Ich habe die Wohnung nicht mehr, aber der Telefonanschluss ist mit meiner flatrate besetzt (sodass der neue besitzer kein internet bekommt )?