TweakPC



Die 10 größten Internet-Mythen und was dahinter steckt

Dienstag, 11. Feb. 2014 11:04 - [tj]

Die Kollegen von Schlaubi.de haben sich die Mühe gemacht und die zehn größten Internet-Mythen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Hier ist das Ergebnis.

Das Internet ist für einige noch immer ein Buch mit sieben Siegeln und selbst für die Bundeskanzlerin ist das Internet trotz seines nunmehr jahrzentelangen Bestehens noch "Neuland".

Da kann es auch mal vorkommen, dass das eigene Volk von Bündnispartnern ausspioniert wird, ohne dass man dies mitbekommt. Ist eben alles so modernes Technikzeugs, das schwer zu verstehen ist, nicht wahr Frau Merkel?

Abhilfe schaffen nun aber zum Glück die Kollegen von der Webseite Schlaubi.de, die die meistverbreiteten Gerüchte rund ums Internet unter die Lupe genommen und auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht haben.

Im folgenden die 10 häufigsten Mythen im Überblick:

  1. Wer den Internetanbieter wechselt, hat wochenlang kein Internet
    Falsch: Nach der Änderung des Telekommunikationsgesetztes von 2012 sind Internetanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, die Umschaltung eines Anschlusses innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Somit  ist der Kunde bei einem Wechsel vor langen Wartezeiten und Internetausfall geschützt. Bei Nichteinhaltung seitens des Anbieters können sich Kunden an die Bundesnetzagentur wenden, die das Anliegen weiter bearbeitet und Internetprovider mit hohen Bußgeldern bestrafen kann.
     
  2. Videos online streamen ist illegal
    Stimmt teilweise: Derzeit liegt das Thema Streaming noch in einer Grauzone. Ob man sich strafbar macht, ist nicht eindeutig geklärt. Fakt ist, dass alle momentan im Kino verfügbaren Filme urheberechtlich geschützt sind und somit nicht im Internet kostenlos gestreamt werden dürfen. Auch das Herunterladen und Verteilen von Videos an Dritte wird strafrechtlich verfolgt.
     
  3. Haustiere stören das WLAN Signal
    Wahr: Der britische Telekommunikationskonzern Virgin Media fand 2013 heraus, dass große Aquarien die WLAN-Signale stören können. Gerade wenn der Wassertank in der Nähe des Routers aufgestellt wird,  kann dieser WLAN-Signale blockieren und die Internetgeschwindigkeit reduzieren. Wer statt  auf Fische auf Katzen oder Hunde setzt, braucht sich nicht zu sorgen!
     
  4. Handystrahlung legt den Flugverkehr lahm
    Falsch: Die Lufthansa stellte 2004 in verschiedenen Tests fest, dass die Nutzung von mobilen Geräten keinen Flugzeugabsturz verursachen kann. Dennoch wird verlangt, dass jegliche mobile Geräte während des Fluges in den Flugmodus versetzt werden. In den USA ist es seit Ende 2013 möglich, während des Fluges das Handy weiterhin zu nutzen, um im Netz zu surfen und Telefonate zu führen.
     
  5. Doppel-Flatrates kosten mehr als reine Internet Angebote
    Stimmt teilweise: Generell lohnen sich Doppel-Flatrates für Internet und Telefon, da sie zu Aktionszeiten schon ab 9,90 € monatlich erhältlich sind.  Die günstigsten reinen Internet Angebote sind ab ca. 18 € pro Monat verfügbar. „Wichtig ist, dass Kunden sich vorher informieren, ob eine Doppel-Flatrate das richtige Angebot für die eigenen Bedürfnisse ist. Nicht alle Kunden profitieren von dem Service“, rät Telekommunikations-Expertin Natascha Kahmann von schlaubi.de.
     
  6. Laptops und WLAN Strahlungen machen unfruchtbar
    Falsch: Bisher wurde nicht eindeutig nachgewiesen, dass WLAN Strahlen tatsächlich einen negativen Effekt auf die Spermienproduktion haben. Dennoch kann es passieren, dass es  vorübergehend zu einer geschwächten Zeugungskraft kommt, wenn Man(n) den Laptop zu lange auf dem Schoß hat. Auch die Hitze des Laptops bekommt den Spermien über einen längeren Zeitraum nicht gut.
     
  7. LTE ist die schnellste Internetverbindung
    Stimmt teilweise: Für den Mobilfunk ist LTE derzeit tatsächlich die schnellste Internetverbindung mit bis zu 50.000 Kbit/s. Für den Hausgebrauch erreichen Glasfaser- und Kabelverbindungen jedoch Highspeed-Geschwindigkeiten von bis zu 200.000 Kbit/s; LTE dagegen schafft es für den Hausgebrauch auf nur 100.000 Kbit/s.
     
  8. Ein Umzug ist ein Sonderkündigungsgrund
    Falsch: Beim Umzug sind Anbieter und Kunde generell dazu verpflichtet, den DSL-Vertrag unter den gleichen vertraglichen Konditionen weiterzuführen. Sollte der DSL-Provider am neuen Wohnsitz nicht verfügbar sein, kann der Kunde das Sonderkündigungsrecht anwenden und den Anbieter wechseln.
     
  9. Anonymes Surfen schützt die Privatsphäre
    Falsch: Anonymes Surfen mit einem sicheren Browser, wie z.B. Tor, kann die Privatsphäre schützen. Der Browser verschlüsselt die IP-Adresse und verhindert somit, dass besuchte Webseiten vom Internetprovider gespeichert werden. Eine Anonymität kann jedoch nicht zu 100% garantiert werden,  und der Mythos ist somit falsch.
     
  10. Nach Vertragsende darf der Router behalten werden
    Stimmt teilweise: Es kommt darauf an, ob der Router bei Vertragsbeginn vom Kunden gemietet oder bezahlt wurde. Ist letzteres der Fall, darf der Kunde das Endgerät behalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Kunde den Router im DSL-Komplettpaket erworben hat. Wurde der Router nur gemietet, ist der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit dazu verpflichtet, das Gerät an den Anbieter zurückzugeben.

Wie seht Ihr das? Stimmt Ihr mit den Meinungen der Schlaubi-Redaktion überein? Oder stört vielleicht doch nur das Auarium den WLAN-Empfang, nicht aber die Tiere darin? Gibt es noch mehr Unstimmigkeiten? Im Forum kann wie immer munster diskutiert werden!

Verwandte Testberichte, News, Kommentare
ueber TweakPC: Impressum, Datenschutz Copyright 1999-2024 TweakPC, Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliates.